WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 2, Januar 2025, S. 65
Am 18. Dezember 2024 hat sich auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu den Auswirkungen einer nicht bis zum 31. Dezember 2024 erfolgten Umsetzung der CSRD in deutsches Recht geäußert.
Das IDW hat sich dabei mit Blick auf das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2024 mit Fragen und Antworten zu den Themen der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung der Unternehmen, einschließlich des anzuwendenden Rechtsrahmens, des Soll-Objekts sowie der Befreiungsregelungen der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung und weiterer Berichtspflichten, auseinandergesetzt; inkludiert sind auch Fragen und Antworten zur Prüfung, einschließlich des Auftrags zur Prüfung und der Berichterstattung des Prüfers.