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IDW veröffentlicht Module und Modulentwürfe zur ESRS-Modulverlautbarung

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 10, Oktober 2024, S. 423

Derzeit entwickelt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine ESRS-Modulverlautbarung. Sie soll Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) unterstützen.

Am 6. September 2024 wurden nun die ersten fünf Module der Verlautbarung in ihrer finalen Fassung veröffentlicht:

  • ESRS 1-M1.1: Verknüpfung der Wesentlichkeitsanalyse mit dem Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit
  • ESRS 1-M1.2: Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern in die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS
  • ESRS 1-M1.3: Beurteilung der Wesentlichkeit bei diversifizierten Konzernen
  • ESRS 1-M1.4: Beurteilung der Wesentlichkeit der Auswirkungen in der Wertschöpfungskette
  • ESRS 1-M2.1: Einbeziehung von für den Konzernabschluss unwesentlichen Tochterunternehmen in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Vergleich zu den Entwurfs-Fassungen ergaben sich redaktionelle Anpassungen insbesondere aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Berichtigung der deutschen Sprachfassung der ESRS-Delegierten-Verordnung. Materielle Änderungen wurden am Modul ESRS 1-M2.1 vorgenommen. In der finalen Fassung wird nun klargestellt, dass das Modul einerseits nicht auf die Frage eingeht, ob eine grundsätzliche Pflicht zur Offenlegung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts besteht, und andererseits auch keine Aussage zum Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung trifft.

Darüber hinaus hat das IDW vier weitere Module als Entwurf mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht:

  • Entwurf: ESRS 1-M2.2: Bestimmung der Berichtsgrenzen für die Nachhaltigkeitserklärung
  • Entwurf: ESRS 1-M2.3: Anforderungen an die Berichterstattung über unternehmensspezifische Angaben
  • Entwurf: ESRS E1-M1: Konzept der „operativen Kontrolle“
  • Entwurf: ESRS S1-M1: Angabe des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles gem. Angabepflicht S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Der Gesamtentwurf der Modulverlautbarung in seiner aktuellen Form steht auf der Internetseite des IDW (idw.de) zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 15. November 2024 erbeten.

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