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IASB bittet um Stellungnahmen zur Berichterstattung über klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im (Jahres-)Abschluss

DRSC, Meldung v. 7. August 2024
Der IASB veröffentlichte am 31. Juli 2024 den Entwurf ED/2024/6 „Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss (Vorgeschlagene erläuternde Beispiele)“.

Mit der Aufnahme eines Projekts zu klimabezogenen Risiken im (Jahres-)Abschluss reagierte das IASB auf Bedenken im Hinblick auf eine uneinheitliche Anwendung der IFRS auf die Berichterstattung über klimabezogene Risiken und eine unzureichende Offenlegung von Informationen über klimabezogenen Risiken. Im Rahmen des Projekts wurden

  • die Entwicklung von Lehrmaterialien und Artikeln untersucht,
  • mit dem IFRS Interpretations Committee über einige Fragen beraten,
  • erläuternde Beispiele untersucht und
  • eine mögliche eng begrenzte Standardsetzung in Bezug auf Angaben zu Schätzungen geprüft.

ED/2024/6 beinhaltet die erläuternden Beispiele. Die Beispiele konzentrieren sich vornehmlich auf klimabezogene Unsicherheiten. Die erläuterten Prinzipien und Vorschriften lassen sich aber auch auf andere Arten von Unsicherheiten anwenden. Die Inhalte der Beispiele beziehen sich auf

  • Wesentlichkeitsermessensentscheidungen, die zu zusätzlichen Angaben führen (IAS 1/IFRS 18),
  • Angaben zu Annahmen: Besondere Vorschriften (IAS 36),
  • Angaben zu Annahmen: Allgemeine Vorschriften (IAS 1/IAS 8),
  • Angaben zu Annahmen: Zusätzliche Angaben (IAS 1/IFRS 18),
  • Angaben zum Kreditrisiko (IFRS 7),
  • Angaben zu Rückstellungen für die Stilllegung und den Rückbau von Anlagen (IAS 37) und
  • Angaben von disaggregierten Informationen (IFRS 18).

Das DRSC wird ED/2024/6 in seinen Fachgremien erörtern und eine Stellungnahme erarbeiten.

Die Stellungnahmefrist endet am 28. November 2024.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der IFRS-Stiftung einsehbar.

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