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CSRD: Entwurf von Klarstellungen der Europäischen Kommission veröffentlicht

DRSC, Meldung v. 8. August 2024
Am 7. August 2024 wurde der Entwurf einer Bekanntmachung der Europäischen Kommission veröffentlicht, welcher Klarstellungen zur den Anforderungen der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) und der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) enthält. Mit den Klarstellungen will die Europäische Kommission die Rechtssicherheit in Bezug zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Die Klarstellungen können sich bis zur Veröffentlichung der finalen Bekanntmachung noch ändern.

Hintergrund:

Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU). Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Verordnung keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 14.600 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD bzw. der ESRS verpflichtet.

Bisher veröffentlichte die EFRAG 93 sog. Explanations und drei Implementation Guidances als Hilfestellung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das DRSC veröffentlichte kürzlich zwei Briefing Paper zum Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes. Zudem wurden mehreren Briefing Paper über die Anforderungen der CSRD und der ESRS, zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, zu Besonderheiten für Drittstaatenunternehmen sowie zu aktuellen Entwicklungen bei den sektorspezifischen Standardsetzungsaktivitäten und der UmwelttaxonomieVO veröffentlicht.

Darüber hinaus hat das DRSC im September 2023 eine neue Serie von Anwenderforen zur ESRS-Einführung gestartet und im November 2023 seine erste Eingabe mit Fragestellungen sowie potenziellen Lösungsansätze über die ESRS Q&A-Plattform bei EFRAG hinterlegt. Das DRSC gründete zudem in Kooperation mit XBRL Deutschland einen Arbeitskreis zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel des Arbeitskreises bilden das Monitoring und die Würdigung von Initiativen zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, insb. der laufenden Gesetzes- und Standardsetzungsvorhaben.

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