DRSC, Meldung v. 30. Juli 2024
Der IASB hat am 30. Juli 2024 den Entwurf
IASB ED/2024/5: Amendments to IFRS 19
Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures veröffentlicht.
Darin werden Änderungen an IFRS 19 betreffend einer Reihe jüngerer Verlautbarungen des IASB vorgeschlagen. Mit dem Änderungsentwurf schlägt der IASB Erleichterungen für Tochterunternehmen in Bezug auf die Angabevorschriften der folgenden Verlautbarungen vor:
- Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21)
- Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)
- Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)
- Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1)
- Internationale Steuerreform – Säule-2-Mustervorschriften (Änderungen an IAS 12)
- IFRS 18 Darstellung und Angaben in Abschlüssen
- Preisregulierte Geschäftsvorfälle
Der Entwurf kann bis zum 27. November 2024 kommentiert werden.
Der Entwurf ist nebst weiteren begleitenden Materialien auf der Website des IASB abrufbar (weitere Informationen).
Hintergrund:
Am 9. Mai 2024 hatte der IASB IFRS 19 Subsidiaries without Public Accountability – Disclosures veröffentlicht. Damit hat der IASB einen eigenständigen IFRS vorgelegt, der es Unternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaft unterliegen (d.h. Unternehmen, die keine Finanzinstitute oder börsennotiert sind), erlaubt, die IFRS mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in ihrem Einzelabschluss anzuwenden(wir berichteten). Voraussetzung für die Anwendung der Vereinfachung (vorbehaltlich der Indossierung in der EU) is), dass die Unternehmen als Tochterunternehmen in einen Konzernabschluss nach den IFRS einbezogen werden.
Bei der Entwicklung der reduzierten Angabepflichten in IFRS 19 hatte der IASB die Angabepflichten in den IFRS zum Stand 28. Februar 2021 zugrunde gelegt. IFRS 19 enthält damit bislang keine Erleichterungen bzgl. der Angabepflichten, die nach diesem Stichtag vom IASB verabschiedet wurden. Mit dem vorliegenden Entwurf konsultiert der IASB nunmehr zu Erleichterungen für Tochterunternehmen bzgl. der seit dem 28. Februar 2021 vom IASB verlautbarten Änderungen an den Angabevorschriften der IFRS.