DRSC, Meldung v. 30. Juli 2024
Am 26. Juli 2024 veröffentlichte EFRAG eine Kompilation von insgesamt 93
Erläuterungen (
explanations) zu den European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772), welche die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren. Das Papier enthält auch die 68 Erläuterungen, die bereits im
Februar,
März bzw.
Mai dieses Jahres als jeweils separate Dokumente veröffentlich worden waren.
Zum Hintergrund: Im Oktober 2023 startete EFRAG die ESRS Q&A Platform. Unternehmen und andere Stakeholder können über die ESRS Q&A Platform Fragen zu den ESRS als Eingabe an EFRAG übermitteln. Bis zum 30. Juli 2024 wurden bereits 549 Fragen eingereicht. Das EFRAG-Sekretariat sammelt und kategorisiert die Eingaben und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-rechtsverbindliche Antworten zu erarbeiten. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt entweder – ohne öffentliche Konsultation – als Erläuterungen oder geht in sog. Leitlinien (Implemenation Guidance) ein, welche zuvor öffentlich konsultiert werden.
Weitergehende Verlautbarungen, die über nicht-rechtsverbindliche Erläuterungen oder Leitlinien hinausgehen (wie rechtsverbindliche Klarstellungen oder mögliche Änderungen an den ESRS oder der CSRD), unterliegen der Verantwortung der Europäischen Kommission.
Das DRSC hat im November 2023 seine erste Eingabe zur Anwendung der ESRS über die ESRS Q&A-Plattform eingereicht. Die Fragestellungen und potenziellen Lösungsansätze resultieren aus den bisherigen Diskussionen in den DRSC-Anwenderforen zu den ESRS. Zweck dieser Foren ist der Austausch zu Anwendungsthemen und das Erörtern von Implementierungsfragen. Das zehnte DRSC-Anwenderforum zu den ESRS fand am 10. Juli 2024 statt. Die Anwenderforen stehen exklusiv den DRSC-Mitgliedsunternehmen und -verbänden offen.