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EFRAG veröffentlicht erste Implementation Guidances zu den ESRS

DRSC, Meldung v. 3. Juni 2024

Am 31. Mai 2024 veröffentlichte EFRAG drei Leitlinien (sog. Implementation Guidance, IG) zu den European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772), welche die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren. IG 1 enthält Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse, IG 2 zur Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette und IG 3 enthält eine Liste aller ESRS Set 1-Datenpunkte. Neben den drei IGs wurden auch Zusammenfassungen der Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation und eine Erläuterung (Explanatory Note) zur IG 3 veröffentlicht.

Die Entwürfe der drei Verlautbarungen wurden im Dezember 2023 veröffentlicht und bis Anfang Februar konsultiert. Das DRSC hatte seine Stellungnahmen am 16. Januar 2024 und am 1. Februar 2024 an EFRAG übermittelt.

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