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Berichtigungen zum ESRS Set 1 veröffentlicht

DRSC, Meldung v. 19. April 2024
Am 18. April 2024 hat die Europäische Kommission Berichtigungen (sog. Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) erlassen. Die ESRS konkretisieren die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die Berichtigungen sind als Übersicht abgebildet und umfassen vor allem Rechtschreibfehler, falsche Verweise und andere offensichtliche Fehler. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende Änderung am ESRS Set 1. Die Veröffentlichung einer konsolidierten Lesefassung des berichtigten ESRS Set 1 soll folgen.

Das DRSC hatte dem Bundesministerium der Justiz bereits am 18. September 2023 eine Analyse der deutschen Sprachfassung des ESRS Set 1 übermittelt und darin umfangreiche sprachliche Änderungen empfohlen.

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