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IASB veröffentlicht IFRS 18 Darstellung und Angaben in Abschlüssen

DRSC, Meldung v. 10. April 2024
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat gestern den neuen Standard IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements veröffentlicht.

IFRS 18 ist das Ergebnis des vom IASB seit 2014 verfolgten Projekts zu Hauptabschlussbestandteilen (Primary Financial Statements), welches der IASB aufgrund der von Abschlussadressaten geäußerten Forderungen nach

  • einer Verbesserung der Vergleichbarkeit und der Transparenz von Unternehmensabschlüssen,
  • einer stärkeren Aufgliederung von Informationen in den Hauptabschlussbestandteilen und im Anhang und
  • einer höheren Transparenz zu unternehmensindividuellen Kennzahlen

priorisiert hatte.

IFRS 18 ersetzt den bisherigen Standard IAS 1 Darstellung des Abschlusses. Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 18 umfassen Folgendes:

  • die Verbesserung der Struktur und der Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Einführung von verpflichtenden Zwischensummen (wie beispielsweise ein „betriebliches Ergebnis vor Finanzierung und Steuern“) sowie Kategorien („Operating“, „Investing“ und „Financing“),
  • Angaben zu unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen, die in der öffentlichen Kommunikation verwendet werden, um die Sicht des Managements auf einen Aspekt der finanziellen Leistung eines Unternehmens zu vermitteln (sog. Management Performance Measures),
  • die Einführung zusätzlicher Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Posten,
  • zusätzliche Angaben zur Aufgliederung bestimmter betrieblicher Aufwendungen nach Kostenarten, sofern ein Unternehmen seine Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren aufstellt und
  • begrenzte Änderungen an der Kapitalflussrechnung, die darauf abzielen, den Ausweis in der in der Kapitalflussrechnung zu vereinheitlichen, insbesondere durch die Abschaffung von bestimmten Ausweiswahlrechten.

Der Standard ist (vorbehaltlich der EU-Indossierung) rückwirkend und erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Der Standard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich. Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung (Pressemitteilung des IASB).

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