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Vorabversion eines Leitfadens für die Verwendung der ISSB-Standards veröffentlicht

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 3, März 2024, S. 111

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 22. Februar 2024 die Vorabversion eines Leitfadens veröffentlicht, der Rechtskreise bei ihrem Weg zur Übernahme der ISSB-Standards unterstützen soll. Gleichzeitig veröffentlichte er einen Überblick, welche Rechtskreise sich bereits zu einer Übernahme verpflichtet oder bereits erste Schritte dazu eingeleitet haben.

Die englischsprachige PublikationThe jurisdictional journey towards globally comparable information for capital markets — Preview of the Inaugural Jurisdictional Guide for the adoption or other use of ISSB Standards“ soll Rechtskreisen, die eine Übernahme der ISSB-Standards planen, Informationen bereitstellen, wie eine solche Übernahme oder die sonstige Anwendung der Standards gestaltet, strukturiert und geplant werden können. Sie soll darüber hinaus die Transparenz für Kapitalmärkte, Aufsichtsbehörden, andere relevante Behörden und andere Interessengruppen im Hinblick auf die Fortschritte auf dem Weg zur Bereitstellung vergleichbarer Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen verbessern.

In dem Dokument wird der Ausdruck „Übernahme oder sonstige Verwendung ISSB-Standards“ verwendet, um die verschiedenen Vorgehensweisen zu beschreiben, wie Rechtskreise die Standards übernehmen oder anwenden können, um nachhaltigkeitsbezogene Angabevorschriften in ihren rechtlichen und regulatorischen Rahmen zu integrieren. Dies umfasst sowohl Ansätze, die die Übernahme oder sonstige Verwendung von IFRS S1 und IFRS S2 direkt beinhalten, als auch die Einführung von nationalen nachhaltigkeitsbezogenen Angabevorschriften wie Nachhaltigkeitsstandards, die funktional auf die Ergebnisse abgestimmt sind, die sich aus der Anwendung der ISSB-Standards ergeben.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des vorläufigen Leitfadens, der noch im ersten Halbjahr 2024 durch eine endgültige Version ersetzt werden soll, hat der ISSB auch eine Übersicht erarbeitet, welche Rechtskreise bereits zur Übernahme, zu Absichtsplänen oder zu eigenen Entwürfen, die auf den ISSB-Standards basieren, konsultieren oder konsultiert haben.

Die Vorabversion des Leitfadens und die Übersicht der bereits in der Umsetzung befindlichen Jurisdiktionen steht auf der Website der IFRS-Stiftung (ifrs.org) zur Verfügung.

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