WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 3, März 2024, S. 112
Im abgelaufenen Monat gab es bei der EFRAG keine Zwischenschritte im Rahmen des europäischen Komitologieverfahrens für die IFRS. Damit gilt weiterhin der EFRAG-Statusbericht betreffend den Übernahmeprozess der IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen, gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung vom 12. Januar 2024. Er umfasst lediglich zwei Posten, deren Anerkennung durch die EU derzeit noch aussteht.