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Verpflichtende Anwendung der ESRS ab 2024

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 2, Februar 2024, S. 63

Der delegierte Rechtsakt zum ersten Satz der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ist am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Damit treten diese ESRS zum 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach diesem Datum beginnen.
Die ESRS waren bereits Ende Juli 2023 durch die Europäische Kommission angenommen worden. Während der daran anschließenden sog. „scrutiny period“ gab es im Oktober 2023 einen Entschließungsantrag im EU-Parlament, der eine Aussetzung oder zumindest eine Verschiebung der Anwendungspflicht für die ESRS zum Ziel hatte. Dieser Antrag wurde mit 359 zu 261 Stimmen im EU-Parlament abgelehnt. Auch eine mögliche Verlängerung der Widerspruchsfrist um weitere zwei Monate wurde nicht in Anspruch genommen.

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