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EU-Kommission schlägt Änderung der Größenklassen-Schwellenwerte vor

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 10, Oktober 2023, S. 420

Die Europäische Kommission hat am 20. September 2023 den Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften veröffentlicht. 

In diesem Entwurf wird vorgeschlagen, die in der Bilanzrichtlinie genannten Schwellenwerte aufgrund der Inflationsauswirkungen um rund 25% anzuheben. Zudem sieht der Entwurf vor, den Mitgliedstaaten zu erlauben, die vorgeschlagenen Schwellenwerte für kleine Unternehmen nach oben anzupassen. Diese dürfen jedoch 7.500.000 € für die Bilanzsumme und 15.000.000 € für die Umsatzerlöse nicht überschreiten.

Die Anwendung der neuen Schwellenwerte soll bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, erfolgen. Die Europäische Kommission beabsichtigt, den diesbezüglichen delegierten Rechtsakt im 4. Quartal 2023 anzunehmen. Dieser ist im Anschluss von den EU-Mitgliedstaaten noch umzusetzen. Sollte der Entwurf wie vorgeschlagen finalisiert werden, würde dies auch Auswirkungen auf den Anwendungsbereich der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich bringen.

Die Stellungnahmefrist zu dem Entwurf, der auf der Webpräsenz der Europäischen Kommission (https://commission.europa.eu) zur Einsicht zur Verfügung steht, endet am 6. Oktober 2023.

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