DRSC, Meldung v. 18. August 2023
Die Bundesregierung hat am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindeststeuergesetz – MinStG) veröffentlicht.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. Zwei-Säulen-Lösung. Die darin enthaltenen Nachversteuerungsregelungen sollen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherstellen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen.
Der Gesetzesentwurf sieht zudem Änderungen am Handelsbilanzrecht vor. Vorgeschlagen wird eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern im Jahres- und Konzernabschluss, die sich aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender ausländischer Mindeststeuergesetze ergeben (§§ 274 Abs. 1 Satz 5 und 306 Satz 5 HGB-E). Diese Ausnahme ist den entsprechenden IFRS-Neuregelungen in IAS 12.4A nachgebildet. Darüber hinaus sind zusätzliche Angabepflichten bereits für zum 31.12.2023 endende Geschäftsjahre vorgesehen (§§ 285 Nr. 30a und 314 Abs.1 Nr. 22a HGB-E). Das DRSC hatte sich in seiner Stellungnahme zum vorausgegangenen Referentenentwurf für eine solche verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit der Gesetzgebung der OECD BEPS Säule-2-Regeln ausgesprochen (wir berichteten).
Die Pressemitteilung des BMF sowie der Gesetzentwurf können auf der Internetseite des BMF heruntergeladen werden.
Hintergrund: Die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL) wurde am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 328/1 vom 22.12.2022) veröffentlicht (wir berichteten) und ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen.
Das DRSC befasst sich in seinen Gremien intensiv mit den neuen Regeln zur Mindestbesteuerung. Der Fachausschuss Finanzberichterstattung und die Arbeitsgruppe „Steuern“ werden sich mit den rechnungslegungsrelevanten Fragen des Gesetzesentwurfs befassen und die Auswirkungen auf die Bilanzierung nach HGB und DRS 18 untersuchen.