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Zweite Bitte um Informationsübermittlung zur Überprüfung von IFRS 9

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 7/8, Juli/August 2023, S. 319

Am 30. Mai 2023 hat der International Accounting Standards Board (IASB) seine zweite Aufforderung zur Informationsübermittlung im Zusammenhang mit dem Post Implementation Review (PIR) von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ veröffentlicht.

Der IASB hat beschlossen, die Überprüfung von IFRS 9 in drei Schritte zu unterteilen. Nachdem im Jahr 2022 die Überprüfung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften abgeschlossen werden konnte, steht nunmehr das Wertminderungsmodell des IFRS 9 im Mittelpunkt des Interesses des Boards. In einem dritten Schritt sollen darauffolgend die Regelungen des IFRS 9 zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen einer Überprüfung unterzogen werden.

Der Prozess der zweiten Überprüfungsrunde von IFRS 9 wurde im Juli 2022 offiziell auf die Agenda des IASB genommen. Von September 2022 bis Februar 2023 führte der IASB Einbindungsveranstaltungen durch, in denen Interessengruppen gefragt wurden, welche Themen der IASB im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung untersuchen sollte.

Auf der Basis der Rückmeldungen hat der IASB beschlossen, in folgenden Bereichen, die gleichzeitig auch Gliederungspunkte des nunmehr veröffentlichten Abfragedokuments sind, konkrete Untersuchungen durchzuführen:

  • allgemeine Fragen zur Wertminderungsproblematik,
  • allgemeines Wertminderungsmodell des IFRS 9,
  • Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos,
  • Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten,
  • finanzielle Vermögenswerte mit objektivem Hinweis auf Wertminderung bei Zugang,
  • vereinfachtes Wertminderungsmodell zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen,
  • Anwendung der Vorschriften für erwartete Kreditverluste in IFRS 9 zusammen mit anderen Vorschriften,
  • Übergangsvorschriften,
  • Angaben zum Ausfallrisiko in IFRS 7,
  • sonstige Themen.

Rückmeldungen und Stellungnahmen erbittet der IASB bis zum 27. September 2023.

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