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ESMA veröffentlicht weiteren Auszug aus Enforcement-Datenbank

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 5, Mai 2023, S. 212

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 29. März 2023 einen weiteren Satz von Entscheidungen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht (esma.europa.eu). 

In dieser nicht-öffentlichen Datenbank werden Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementinstanzen zum Zweck einer einheitlichen Anwendung der IFRS in Europa gesammelt. Die ESMA veröffentlicht ausgewählte Entscheidungen aus dieser Datenbank, um Marktteilnehmer zu informieren, welche Bilanzierungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen, ob also die gewählten Bilanzierungen als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS liegen. Obwohl die Veröffentlichung keinen autoritativen Charakter hat, erhofft sich ESMA dennoch einen Beitrag zur einheitlichen und vergleichbaren Anwendung der IFRS in Europa.

In der nunmehr herausgegebenen 27. Sammlung von Durchsetzungsentscheidungen, die Entscheidungen von Dezember 2020 bis Januar 2023 umfasst, werden folgende Themen abgedeckt:

  • Sale-and-lease-back eines Vermögenswerts in einem Unternehmen mit nur einem Vermögenswert (IFRS 10, IFRS 16, IAS 1),
  • Aggregierung mehrerer operativer Segmente zu einem Berichtssegment (IFRS 8),
  • Ansatz eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerts in einem pharmazeutischen Projekt (IAS 38),
  • Tausch von nichtmonetären Vermögenswerten (IAS 38),
  • Angaben zu Leasingzahlungen (IFRS 16),
  • Disaggregation von Erlösen (IFRS 15),
  • Angaben zu Klimarisiken bei Werthaltigkeitsprüfungen (IAS 1, IAS 36),
  • Angaben zu Klimarisiken im Abschluss (IAS 1),
  • Angaben zu Kreditrisiken bei Finanzinstrumenten (IFRS 7),
  • Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten (IFRS 9) sowie
  • Klassifizierung von SPAC-Optionsscheinen (IAS 32, IFRS 9).

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