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IFRS-Stiftung veröffentlicht 7. Zusammenstellung von Agendaentscheidungen des IFRS IC

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 12, Dezember 2022, 514

Die IFRS-Stiftung hat am 2. November 2022 die inzwischen 7. Zusammenstellung von Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) veröffentlicht. Die in dieser Zusammenstellung enthaltenen Agenda-Entscheidungen aus den Sitzungen Mai bis Oktober 2022 beziehen sich auf Einzelthemen der folgenden Standards:

  • IFRS 2 „Anteilsbezogene Vergütungen“ und IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“,
  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“ undIFRS 16 „Leasingverhältnisse“,
  • IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“,
  • IFRS 17 „Versicherungsverträge“,
  • IFRS 17 „Versicherungsverträge“ und IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“,
  • IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“.

Das IFRS IC veröffentlicht eine Agendaentscheidung, wenn es nach einer Konsultation in seinen anschließenden Beratungen zu dem Schluss kommt, dass die Entwicklung einer Interpretation oder die Einleitung eines Standardsetzungsprojekts in den Arbeitsplan des IASB nicht aufgenommen werden sollte, um die eingegangene Anwendungsfrage zu den IFRS-Standards zu behandeln, weil diese sich bereits anhand des bestehenden Regelungswerks ausreichend eindeutig beantworten lässt.

Agendaentscheidungen geben die Gründe der Ablehnung des Komitees wieder und enthalten in vielen Fällen auch Material, in dem erläutert wird, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS-Standards auf die in der Agendaentscheidung beschriebene Transaktion oder das beschriebene Sachverhaltsmuster anzuwenden sind.

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