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CSRD-Richtlinie vom Europäischen Parlament angenommen

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 12, Dezember 2022, 515

Das Europäische Parlament hat am 10. November 2022 die von der Europäischen Kommission im April 2021 vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in erster Lesung angenommen.

Die Richtlinie soll Unternehmen stärker in die öffentliche Verantwortung nehmen, indem sie verpflichtet werden, regelmäßig Informationen über ihre gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen offenzulegen.

Nach Mitteilung des Europäischen Parlaments wird der Rat der Europäischen Union den Vorschlag voraussichtlich am 28. November 2022 annehmen. Es sei außerdem davon auszugehen, dass die Richtlinie spätestens Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird.

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