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IASB schlägt Änderungen am IFRS for SMEs vor

WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn

IRZ, Heft 10, Oktober 2022, S. 423

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 8. September 2022 den Entwurf ED/2022/1 mit Vorschlägen für Änderungen an seinem „International Fi­nancial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen“ (IFRS for SMEs) herausgegeben. Die Vorschläge spiegeln das Feedback aus den eingegangenen Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der zweiten umfassenden Überprüfung dieses Standards, die der IASB im Januar 2020 veröffentlicht hatte, wider.

Der IASB hatte entschieden, dass einzelne Änderungen an den Full IFRS nicht unmittelbar auch zur Anpassung des IFRS for SMEs führen sollen, sondern in regelmäßigen Abständen alle anstehenden Änderungen in einen Standardentwurf zur nächsten Überarbeitung des Mittelstandsstandards eingehen sollen.

In dem Standardentwurf werden Änderungen in nahezu allen Abschnitten des Stan­dards vorgeschlagen. So umfassen die Vorschläge des IASB u.a.

  • die Aktualisierung der Grundsätze des Standards zur Angleichung an das 2018 herausgegebene Rahmenkonzept für die Rechnungslegung hinsichtlich der Definition eines Vermögenswerts/einer Schuld,
  • eine Anpassung an die Vorschriften des IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowie
  • eine Angleichung an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse sowie IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen hinsichtlich bestimmter Aspekte.

Darüber hinaus wird im Entwurf auch die Frage aufgeworfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind in Bezug auf die Anpassung an die Vorschriften für Leasingverhält­nisse, die Anpassung der Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung von Entwicklungskosten sowie der (Ausweis-)Vorschrift zur Saldierung von Eigenkapitalinstrumenten.

Stellungnahmen zum Entwurf IASB/ED/2022/1 „Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards“ werden bis zum 7. März 2023 erbeten. Der IASB wird die eingehenden Stellungnahmen erwägen und dann entscheiden, welche der vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU finalisiert werden sollen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch der überarbeitete IFRS for SMEs in der Europäischen Union nicht im Rahmen des IFRS-Komitologieverfahrens anerkannt werden wird. Seine Anwendung entfaltet damit keinerlei befreiende Wirkung für HGB- oder andere Abschlüsse in der EU und ist rein freiwillig.

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