CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

FED lässt den Leitzins unverändert – zum fünften Mal in Folge

Prof. Dr. Christian Zwirner

US-Notenbank belässt den Leitzins aufgrund der hartnäckigen Inflationsrate weiterhin auf einem hohen Niveau von 5,25% bis 5,50%.

 

Das Jahr 2022 und auch das Jahr 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation mehrfach hintereinander erhöht. Zuletzt hatte sich die Inflation wieder etwas entspannt, weshalb die FED (Federal Reserve; US-Notenbank) am 21.3.2024 verkündet hat, den Leitzins vorerst nicht anzupassen. Es ist somit das fünfte Mal in Folge, dass die FED den Leitzins auf hohem Niveau unverändert lässt.


 

Praxis-Info!

Die wirtschaftlichen und geopolitischen Ereignisse, insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine, welche das Jahr 2022 geprägt haben, wirken auch im Jahr 2024 noch nach. Eine Folge der Krisen ist ein historischer Anstieg der Inflationsraten. Mittlerweile sind bezogen auf die Inflationsrate wieder rückläufige Tendenzen erkennbar. So wurde im Februar 2024 in Deutschland eine Inflationsrate von 2,50% ermittelt, nachdem sie im Dezember 2023 noch bei 3,70% gelegen hatte. Niedriger war die Inflationsrate zuletzt im Juni 2021 (2,40%). In den USA erweist sich die Teuerungsrate als hartnäckiger. Zuletzt beschleunigte sich die Inflationsrate im Februar 2024 unerwartet auf 3,20%. Die FED strebt eine stabile Inflationsrate von 2,00% an. Für das Jahr 2024 rechnet die FED mit einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2,40%.

Die FED belässt aktuell die Zinsen – und damit zum fünften Mal in Folge – auf dem hohen Niveau von 5,25% bis 5,50%. Zuletzt wurde der Leitzins im Juli 2023 um 0,25% angehoben. Gleichzeitig stellte die FED allerdings Zinssenkungen für das Jahr 2024 in Aussicht. Mit der erneut eingelegten Zinspause reagiert die FED auf das aktuelle Inflationsniveau. Die nächste Sitzung der FED steht in vier Wochen an. Analysten erwarten jedoch frühestens ab Juni 2024 Zinssenkungen, da sich bislang noch eine hartnäckige Restinflation hält. Die FED beabsichtigt, auf jeden Fall eine zu schnelle Senkung des Leitzinses zu vermeiden, um die Inflation nicht wieder in die Höhe zu treiben.

Auch der Basiszinssatz nach IDW S 1, der seit Jahresbeginn einem Abwärtstrend unterliegt und dessen Entwicklung durch das aktuelle Zinsniveau beeinflusst wird, beträgt gerundet zunächst weiterhin 2,50%. Eine Änderung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 hat relevante Auswirkungen auf Unternehmensbewertungen. Insofern werden künftige Zinssatzanpassungen der führenden Notenbanken, wie FED und EZB (Europäische Zentralbank), mittelbar auch Konsequenzen für den Basiszinssatz haben. Sinkt das allgemeine Zinsniveau, dürfte dies einen sinkenden Basiszinssatz und damit tendenziell sowie bei ansonsten unveränderten Bedingungen wieder steigende Unternehmenswerte zur Folge haben.

Die bisherigen Leitzinserhöhungen der Notenbanken hatten u.a. deutliche Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und private Haushalte, die seit Beginn der Leitzinserhöhungen erheblich angestiegen sind. Private Haushalte spüren den Anstieg der Fremdfinanzierungskosten insbesondere bei der Aufnahme von Krediten zur Immobilienfinanzierung. Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote, die Investitionen jahrelang günstig refinanzieren konnten, müssen sich bei anstehenden Umschuldungen künftig zu ungünstigeren Konditionen finanzieren.

Im Ergebnis ist die weitere Zinsentwicklung für das Jahr 2024 noch nicht abschätzbar. Aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr eher rückläufigen Inflation werden im weiteren Jahresverlauf Zinssenkungen von der FED erwartet. Nach aktuellen Marktberichten scheint dies jedoch frühestens im Juni 2024 realistisch. Es bleibt also spannend, wie sich die FED und in der Folge auch die EZB künftig verhalten und welche geldpolitischen Impulse noch im Jahr 2024 gesetzt werden.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

 

BC 4/2024

BC20240418

 

 

 

Rubriken

Menü

Anzeigen

BC Newsletter

beck-online Bilanzrecht PLUS

Menü