Entwurf eines BMF-Schreibens vom 2.2.2021, III C 3 – S 7340/19/10003 :022; DOK 2021/0109263
Das Jahressteuergesetz (JStG) 2020 führt zu umfassenden Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Dabei handelt es sich vorwiegend um zwingende Änderungen aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben. Das Spektrum der Neuregelungen umfasst sehr unterschiedliche Bereiche des Umsatzsteuerrechts (z.B. Rechnungsberichtigung, Telekommunikationsdienstleistungen, Fernverkäufe).
Hierzu hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Anwendungsschreibens verfasst, der die Regelungen im JStG 2020 im Einzelnen darlegt sowie anhand von Beispielen erläutert. Im Folgenden wird hierzu ein kleiner Ausschnitt in konzentrierter Form wiedergegeben.
Die Verbände haben Gelegenheit, zu diesem Entwurfsschreiben bis zum 26.2.2021 Stellung zu nehmen.