BFH-Beschluss vom 10.7.2017, X B 38/17
Eine § 6b-Rücklage darf nicht auf Wirtschaftsgüter übertragen werden, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt werden.
Soll eine § 6b-Rücklage übertragen werden, sind in der Buchhaltung nicht nur die Ersatz- bzw. Reinvestitionswirtschaftsgüter zu benennen, sondern auch der Betrieb, in dem die ausgewählten Ersatzwirtschaftsgüter zu finden sind.