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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

E-Bilanz: Veröffentlichung der aktualisierten Taxonomien (Version 5.1)

BC-Redaktion

BMF-Schreiben vom 5.6.2012, IV C 6 – S 2133-b/11/10016

 

Nach Rn. 28 und 29 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 (BStBl. I 2011, S. 855 – siehe hier) wird die Taxonomie regelmäßig auf notwendige Aktualisierungen geprüft. Nach Veröffentlichung einer aktuelleren Taxonomie ist diese unter Angabe des Versionsdatums zu verwenden. Mit jeder Version bleibt sichergestellt, dass eine Übermittlung auch für frühere Wirtschaftsjahre möglich ist. Eine Taxonomie ist so lange zu verwenden, bis eine aktualisierte Taxonomie veröffentlicht wird.

Darüber hinaus gilt Folgendes:

Eine Taxonomie ist grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden. Für die Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung muss die jeweils für dieses Wirtschaftsjahr geltende Taxonomie verwendet werden. Es wird nicht beanstandet, wenn diese Taxonomie auch für das Vorjahr verwendet wird.

Die Übermittlung von Datensätzen aufgrund einer Taxonomie für ein kalendergleiches Wirtschaftsjahr wird regelmäßig mit dem Release des ELSTER-Rich-Client (ERiC) im November des Vorjahres (= Veröffentlichungsjahr) ermöglicht. Sie gilt auch für abweichende Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12. des Veröffentlichungsjahres beginnen. Ist ausnahmsweise keine Aktualisierung in der Taxonomie erforderlich, ist die letzte Taxonomie auch für die folgenden Wirtschaftsjahre zu verwenden.

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 5.1) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern- und Branchentaxonomien) stehen ab sofort unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Der technische Leitfaden wird zeitgleich angepasst. Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, zu verwenden. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des o. a. BMF-Schreibens genannten Bilanzen (z.B. Liquidationsbilanzen) sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2012 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird voraussichtlich ab November 2012 gegeben sein.

 

 

Praxis-Info!

Die Taxonomie 5.1 (Kern- und Branchentaxonomien) ist bereits seit 30.5.2012 unter www.esteuer.de abrufbar. Gegenüber der Taxonomie 5.0 (vom 14.9.2011) wurden in der Bilanz u.a. zusätzliche Auffangpositionen eingerichtet, welche die ausländischen Betriebsstätten berücksichtigen. In den folgenden Tabellen werden diese Ergänzungen beispielhaft vorgestellt (Hervorhebung durch Unterstreichung).

 

 

Bilanzgliederung Taxonomie

Mussfelder

Immaterielle Vermögensgegenstände

Summenmussfeld

Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte ausländischer Betriebsstätten, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert

Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

geleistete Anzahlungen (immaterielle Vermögensgegenstände)

Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

geleistete Anzahlungen (immaterielle Vermögensgegenstände), soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

sonstige immaterielle Vermögensgegenstände

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

 

 

 

Bilanzgliederung Taxonomie

Mussfelder

Sachanlagen

Summenmussfeld

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Summenmussfeld

unbebaute Grundstücke

Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

grundstücksgleiche Rechte und Bauten

Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten

Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, davon Grund und Boden-Anteil

Mussfeld

Bauten auf fremden Grundstücken

Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

Übrige Grundstücke, nicht zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

technische Anlagen

Mussfeld

technische Anlagen und Maschinen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

Geschäfts- und Vorführwagen

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

sonstige Sachanlagen

Mussfeld

 

 

Bei der Untergliederung des Mussfelds „technische Anlagen“ wurden die beiden folgenden Positionen (freiwillige Angaben!) geändert:

  • von „GWG“ in „technische Anlagen und Maschinen, GWG“,
  • von „GWG-Sammelposten“ in „technische Anlagen und Maschinen, GWG-Sammelposten“.

Eine vergleichbare Umbenennung erfolgte beispielsweise bei den (freiwilligen) Unterpositionen des Mussfelds „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“.

 

 

Bilanzgliederung Taxonomie

Mussfelder

Vorräte

Summenmussfeld

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Mussfeld

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

Mussfeld

unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

fertige Erzeugnisse und Waren

Mussfeld

fertige Erzeugnisse und Waren, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

sonstige Vorräte

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

geleistete Anzahlungen (Vorräte)

Mussfeld

geleistete Anzahlungen (Vorräte), soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

Vorräte, vor Absetzung von erhaltenen Anzahlungen

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt)

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

 

 

Bei der GuV sind in den bedeutsamen Positionen der Umsatzerlöse und des Materialaufwands keine Änderungen in der Taxonomie 5.1 gegenüber der Taxonomie 5.0 festzustellen. Beim Personalaufwand wurde lediglich eine vormalige Mussfeldzuordnung geändert bzw. „abgeschwächt“ (siehe Tabelle):

 

 

Bilanzgliederung Taxonomie

Mussfelder

Personalaufwand (GKV)

Summenmussfeld

Löhne und Gehälter

Summenmussfeld

Löhne für Minijobs

Mussfeld

Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

Vergütungen an angestellte Mitunternehmer § 15 EStG

Mussfeld

übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

davon Sachbezüge

Mussfeld

davon freiwillige Zuwendungen

Mussfeld

soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

Summenmussfeld

soziale Abgaben

Mussfeld

davon soziale Abgaben für angestellte Mitunternehmer § 15 EStG

Mussfeld

Aufwendungen für Altersversorgung

Mussfeld

davon für Gesellschafter-Geschäftsführer

Mussfeld

davon für angestellte Mitunternehmer § 15 EStG

Mussfeld

Aufwendungen für Unterstützung

Mussfeld

soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, nicht zuordenbar

Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

 

 

Praxishinweise:

  • Das Bundesfinanzministerium hat zwischenzeitlich eine Übersicht der vorgenommenen Änderungen in der Taxonomie 5.1 gegenüber der Taxonomie 5.0 unter www.esteuer.de veröffentlicht (unter "Taxonomien vom 01.06.2012 (Taxonomie 5.1)" – "Änderungsnachweis zum Taxonomie-Update 2012 (Taxonomie 5.0 / 5.1)" – "Download des Änderungsnachweises").
  • Auch laut den vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen FAQ (Frequently Asked Questions) soll einmal pro Jahr ein Taxonomie-Update erlassen werden. „In diesem Fall sind die betreffenden Änderungen im Unternehmen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für den (möglichen) Wegfall von Auffangpositionen. Folglich müssen im Unternehmen Kontrollen eingerichtet werden, welche die bestehenden Prozesse zur Erstellung einer E-Bilanz entsprechend der jeweils gültigen Taxonomie sicherstellen.“ (Aus: Zwirner/Schmid/König: E-Bilanz konkret, Elektronische Steuer-Bilanz, München 2012, S. 49, BC-Ratgeber)

 

[Anm. d. Red.] 

 

 

BC 7/2012

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