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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

E-Bilanz: Veröffentlichung der aktualisierten Taxonomien (Version 6.1)

BC-Redaktion

BMF-Schreiben vom 16.5.2017, IV C 6 – S 2133-b/17/10003 (DOK 2017/0430074)

 

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.1) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2017 beginnen (Wirtschaftsjahr 2018 oder 2018/2019). Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2017 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2017 und für Echtfälle ab Mai 2018 gegeben sein.

Auf folgende Neuerungen soll im Einzelnen hingewiesen werden:

 

 

„Aufwandsverteilungsposten“

Für Fälle der Errichtung eines Betriebsgebäudes durch den Unternehmer-Ehegatten auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück (vgl. BMF-Schreiben vom 16.12.2016, BStBl. I 2016, 1431) enthält die Taxonomie neue Positionen.

In dem Berichtsbestandteil „Bilanz“ wurde unterhalb der Position „Bauten auf fremden Grundstücken“ die Position „Aufwandsverteilungsposten“ ergänzt. Zur Abbildung der Fälle nach Rdnr. 4 des oben angeführten BMF-Schreibens steht im Bereich „Sonstige Sonderposten, andere Sonderposten“ die Position „Rücklagen im Zusammenhang mit dem Aufwandsverteilungsposten“ zur Verfügung.

 

 

Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG

Der Berichtsbestandteil „steuerliche Gewinnermittlung“ enthält neue Positionen für Investitionsabzugsbeträge, hinzuzurechnende oder rückgängig zu machende Beträge im Sinne des § 7g EStG, die nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln sind (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Näheres regelt Rdnr. 24 im BMF-Schreiben vom 20.3.2017 (BStBl. I 2017, 423).

 

 

Praxis-Info!

 

1. Wichtige Änderungen bei den Stammdaten des Datensatzes (GCD)

Im GCD-Modul (= Global Common Data-Modul, z.B. Informationen zum Unternehmen wie Anschrift, Rechtsform usw.) wurden u.a. geändert:

  • Zur Darstellung eines geänderten E-Bilanzdatensatzes, in dem ausschließlich die steuerliche Gewinnermittlung korrigiert wird (etwa aufgrund eines Korrekturbedarfs des IAB nach § 7g EStG), wurden die Ausprägungen zu „Status des Berichts“ ergänzt um die Position „sonstige Korrektur“.
  • Nur handelsrechtlich von Bedeutung:
    – Es wurden Offenlegungs-/Aufstellungsparameter eingeführt; technisch wurde hier eine Mehrfachauswahl zugelassen.
    – Für die EÜR-Taxonomie-Verwender wurden das Merkmal „umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer“ und weitere Berichtsfelder eingeführt.
    – Rechtsformausprägung „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)“

 

 

2. Änderungen im Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul) – Bilanz

Beim GAAP-Modul (Generally Accepted Accounting Principles) ist auf Folgendes hinzuweisen:

  • Positionen, die seit mehr als fünf Jahren keine fachlichen Berechtigungen haben (z.B. Wegfall durch BilMoG), wurden gelöscht.

 

 

Beispiel:

„Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen, Privatkonto (Einzelunternehmen) [Aktivseite], Kapitalanpassung nach BilMoG“

 

 

  • Positionen zu „sonstige Rückstellungen“ wurden aufgrund von Anregungen aus der Wirtschaft neu strukturiert und durch die Finanzverwaltung ergänzt: Herausgenommen wurde beispielsweise der Posten „Sonstige Rückstellungen, Rückstellungen für Währungsrisiken“. Neu eingefügt wurden u.a. folgende Posten:
    – Sonstige Rückstellungen, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Rückstellung für Rekultivierung
    – … Rückstellung wegen Patent-Urheberrechtsverletzung
    – … Rückstellungen für Prozesskosten
    – … Rückstellungen für Instandhaltung.

Eine weitere Untergliederung haben die „Sonstige Rückstellungen, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften“ erfahren.

 

 

 

Abb. 1: Ergänzung und Neustrukturierung der Sonstigen Rückstellungen durch Taxonomie 6.1

 

 

 

3. Änderungen im Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul) – GuV

  • Synchronisierung der umsatzsteuerlichen Untergliederungen zu „Umsatzerlöse“ mit den Angaben in der Umsatzsteuererklärung. Dies führte zu einigen Ergänzungen.

 

 

Beispiel:

„Erlöse aus Leistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 2-4, 5 Bstb. b, Nr. 6-9 und 11 UStG“

 

 

  • Zur Umsetzung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21.12.2016 (BGBl. I 2016, 3076) wurden Bezeichner von Positionen in der GuV angepasst bzw. Positionen eingefügt.

 

 

Beispiel:

  • Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gem. PflegeVG
  • Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege.

 

 
  • Einfügung von zahlreichen Positionen zur Prozessoptimierung auf Vorschlag aus der Wirtschaft. Es handelt sich hier nicht um Mussfelder. Die Aufnahme dieser Positionen zielt nicht ab auf einen Ersatz von Steuererklärungen (Beispiel, siehe Abb. 2).

 

 

Abb. 2: Neue GuV-Posten in der Taxonomie 6.1auf Vorschlag der Wirtschaft (keine Mussfelder!)

 

 

 

4. Änderungen im Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul) – Ergebnisverwendung

In der Ergebnisverwendung wurde folgende Position (Mussfeld) eingefügt:

„Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen“

 

 

5. Änderungen im Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul) – Anhang

Es wurden Positionen aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes eingefügt (Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten).

 

 

6. Anzeigen der Taxonomie-Änderungen durch eine neue Version

Erstmals soll die Taxonomie 6.1 Versionierungsinformationen enthalten. Diese sollen es dem Nutzer ermöglichen, redaktionelle von fachlichen/inhaltlichen Änderungen zu unterscheiden. Ablesen lassen sich diese Versionierungsinformationen im Vergleichsdokument (Excel-Datei). Erkennbar ist hier, ob eine Positionsänderung

– überhaupt fachliche Bedeutung hat,

– auf eine Positionsverschiebung zurückzuführen ist,

– einen Fehler korrigiert,

– die rechnerische Verknüpfung zum Wert der Position sich geändert hat und

– zu welchem fachlichen Kontext die Änderung erfolgte.

 

 

 

Abb. 3: Versionierungsinformationen zur Taxonomie 6.1 – Änderungen bei sonstigen Rückstellungen

 

 

Die Vergleichsdokumente sind zum Zeitpunkt der Drucklegung BC 2016, Heft 6 (29.5.2017), noch nicht im ELSTER-Portal veröffentlicht worden.

 

[Anm. d. Red.]                     

 

 

BC 6/2017 

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