Hinweisgebersystem (Whistleblowing-System)
Wir haben ein Meldesystem für Hinweise und Beschwerden bereitgestellt, das sowohl unsere Beschäftigten als auch Dritte nutzen können, um Rechts- und Regelverstöße zu melden. Damit werden gesetzliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme, etwa auf Grundlage der EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 mit entsprechenden Umsetzungsgesetzen sowie dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG), berücksichtigt.
Für Hinweise auf Verstöße und Missstände, insbesondere Wirtschaftsstraftaten (z.B. Betrug, Korruption, Untreue) und Meldungen in Bezug auf Verstöße gegen Menschenrechte (z.B. Diskriminierung, Verstöße gegen Arbeitsschutzmaßnahmen, Kinder- oder Zwangsarbeit) oder Umweltschädigungen können Sie sich vertraulich – und auf Wunsch auch anonym – an uns wenden.
→ Hinweisgebersystem der Mediengruppe C.H.BECK
→ Verfahrensordnung (DE)
→ Rules of procedure (EN)
→ Procesní pravidla (CZ)
→ Procesný poriadok (SK)
→ Regulamin w języku (PL)
Ansprechpartner: Herr Matthias Holzner