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Compliance bei C.H.BECK

In der Mediengruppe C.H.BECK sind die Einhaltung von Gesetzen und internen Vorschriften sowie persönliche Integrität wesentlicher Bestandteil unserer Werte und Unternehmenskultur. Rechtskonformes und gegenüber Mensch und Natur verantwortungsbewusstes Verhalten sind nicht zuletzt integrale Bausteine unseres Geschäftsfeldes und unseres Unternehmenserfolges.

Compliance

In der heutigen globalisierten Geschäftswelt spielt Compliance eine zentrale Rolle für Unternehmen, die ethisch und rechtskonform handeln wollen. Die Einhaltung von Vorschriften und Richtlinien ist dabei nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern inzwischen auch wesentlich für das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern. Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Ressourcen zu Compliance in der Mediengruppe C.H.BECK.

Ansprechpartner für Compliance: Herr RA Dr. Klaus Winkler

Datenschutz

Die zunehmende Digitalisierung hat den Datenschutz zu einer der wichtigsten Fragen unserer Zeit gemacht. Auch der Verlag C.H.Beck ist mit der Herausforderung konfrontiert, sensible Informationen ihrer Kunden zu schützen und gleichzeitig innovative Technologien einzusetzen.

→ zur Datenschutzerklärung

Datenschutzbeauftragter: Herr Ulf Stach

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Angesichts der globalen Natur moderner Lieferketten gewinnt die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechte und Umweltauswirkungen an Bedeutung. Der Verlag C.H.BECK gestaltet vor diesem Hintergrund seine Lieferketten verantwortungsbewusst, um soziale und ökologische Standards zu fördern.

→ zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner der Mediengruppe C.H.BECK (PDF-Datei)
→ zum Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mediengruppe C.H.BECK (PDF-Datei in Überarbeitung)
→ zur Grundsatzerklärung der Mediengruppe C.H.BECK (PDF-Datei)
→ Video zum LkSG

Menschenrechtsbeauftragter und Ansprechpartner zum LkSG: Herr Harald Seckler, Leiter Zentraleinkauf

Hinweisgebersystem (Whistleblowing-System)

    Wir haben ein Meldesystem für Hinweise und Beschwerden bereitgestellt, das sowohl unsere Beschäftigten als auch Dritte nutzen können, um Rechts- und Regelverstöße zu melden. Damit werden gesetzliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme, etwa auf Grundlage der EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 mit entsprechenden Umsetzungsgesetzen sowie dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG), berücksichtigt.

    Für Hinweise auf Verstöße und Missstände, insbesondere Wirtschaftsstraftaten (z.B. Betrug, Korruption, Untreue) und Meldungen in Bezug auf Verstöße gegen Menschenrechte (z.B. Diskriminierung, Verstöße gegen Arbeitsschutzmaßnahmen, Kinder- oder Zwangsarbeit) oder Umweltschädigungen können Sie sich vertraulich – und auf Wunsch auch anonym – an uns wenden.

    → Hinweisgebersystem der Mediengruppe C.H.BECK
    → Verfahrensordnung (DE)
    → Rules of procedure (EN)
    → Regulamin w języku (PL)
    → Procesní pravidla (CZ)
    → Procesný poriadok (SK)

    Ansprechpartner: Herr Matthias Holzner

    Die Mediengruppe C.H.BECK

     

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