beck-aktuell_Gesetzgebung_Logo_Welle_trans
aktuell_gesetzgebung

Vorratsdatenspeicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Das Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten ist am 17.12.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl 2015 Teil 1 Nr. 51, S. 2218). Es tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

Diese Meldung teilen:

Anzeigen

Neuerscheinungen bei C.H.BECK

Teilen:

Menü