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Entwicklungsgeschichte

13. April 2006 Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.03.2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex).
2. März 2010 Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für verfassungswidrig (Bundesverfassungsgerichtsurteil, NJW 2010, 833).
19. Januar 2011 Das Bundesjustizministerium veröffentlicht ein Eckpunktepapier (pdf-Datei, hinterlegt beim BMJ) zur Vorratsdatenspeicherung. In dem Papier wird vorgeschlagen, dass die bei den Telekommunikationsanbietern aus geschäftlichen Gründen bereits vorhandenen Verkehrsdaten anlassbezogen gesichert („eingefroren“) werden sollen, soweit sie für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich sind.
18. Juni 2011 Die EU-Kommission veröffentlicht ihren Bewertungsbericht zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (KOM (2011) 225, pdf-Datei, Quelle: Kommission).
10. Juni 2011 Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger legt in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung einen Diskussionsentwurf (pdf-Datei, Quelle: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) zum sogenannten „Quick Freeze“-Verfahren vor, teilt das Bundesjustizministerium mit.
8. August 2011 In ihrer Antwort (BT-Drs. 17/6719) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/6594) erklärt die Bundesregierung, sie prüfe derzeit eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, teilt der Bundestag mit.
14. September 2011

Gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung haben sich 50.000 Bürger in einer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initierten Online-Petition gewandt, teilt der AK Vorrat mit (Pressemitteilung, hinterlegt beim AK Vorrat).

18. Oktober 2011

Die Fraktion DIE LINKE. erkundigt sich in einer kleinen Anfrage nach der „bisher unbekannten Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter“ (BT-Drs. 17/7343).

27. Oktober 2011 Die Europäische Kommission fordert Deutschland im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens förmlich dazu auf, die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie 2006/24/EG vollständig umzusetzen (vgl. Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten der EU).
27. Januar 2012 Nach der vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Studie des Max-Planck-Instituts hat die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten (MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung: Langfassung und Schlussfolgerung, pdf-Dateien, hinterlegt beim BMJ).
Das Bundesinnenministerium legt den Abschlussbericht (pdf-Datei, hinterlegt beim BMI) der Datenerhebung des Bundeskriminalamts zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu „Mindestspeicherfristen“ vor. Der Bericht bestätige die Notwendigkeit der Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.
28. Januar 2012 Der irische High Court habe dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt hat, ob die EU-Richtlinie zur sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten gegen die EU-Grundrechtecharta oder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit.
22. März 2012 Das Bundesjustizministerium kündigt an, die Kabinettsbefassung zu seinem Vorschlag einer anlassbezogenen Sicherung von Nutzerdaten (Quick Freeze) einzuleiten. Die EU-Kommission verlange von Deutschland die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex) über die Vorratsspeicherung von Daten.
9. Mai 2012 Der Innenausschuss des Bundestags debattiert kontrovers über den Streit um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Der Bundesrepublik droht ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, wenn sie die Richtlinie nicht zügig umsetzt.
29. Mai 2012

Die EU-Kommission leitet gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ein, weil die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.03.2006 über die Vorratsspeicherung von Daten noch nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt worden sei.

15. Oktober 2012 Der Petitionsausschuss des Bundestags hält eine öffentliche Sitzung zur Vorratsdatenspeicherung ab. Im Bundesjustizministerium halte man die Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig und habe ein "grundrechtsschonenderes Verfahren" vorgeschlagen. Allerdings sei der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung in dieser Frage noch nicht abgeschlossen.
2. November 2012 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft dem Bundesrat zu (BR-Drs. 664/12).
3. Dezember 2012 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 664/1/12).
14. Dezember 2012 Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 664/12 Beschluss).
31. Januar 2013 Erste Lesung im Bundestag und Überweisung in die Ausschüsse (Innenausschuss, Ausschuss für Kultur und Medien, Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, Rechtsausschuss).
20. März 2013 Der Innenausschuss gibt seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht ab (BT-Drs. 17/12879).
21. März 2013 Der Bundestag nimmt das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft an (BT-Drs. 17/12034).
12. April 2013 Der Bundestag überweist den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft an den Bundesrat (BR-Drs. 251/13).
3. Mai 2013 Der Bundesrat stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu (BR-Drs. 251/13 Beschluss).
26. Juni 2013 Das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013 Teil 1 Nr. 30, S. 1602, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag) und tritt am 01.07.2013 in Kraft
12. Dezember 2013 Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs erklärt in seinen Schlussanträgen zur Rechtssache C-293/12, dass er die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nicht rechtmäßig hält (hinterlegt auf den Seiten des EuGH).
12. Januar 2014 Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verständigen sich darauf, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung abgewartet werden soll, bevor die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vorlegt. 
3. Februar 2014 Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen stellt einen Antrag, wonach die Bundesregierung von der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten absehen soll (BT-Drs. 18/381). 
8. April 2014 Der Europäische Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig (Rs. C 293/12 und C 594/12; Pressemitteilung des EuGH, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des EuGH).
9. Mai 2014 Der Deutsche Bundestag beschließt gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drs. 18/999), den Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/302) auf Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung sowie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 18/381) auf Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung nicht anzunehmen (BT-Plenarprotokoll 18/34, S. 2907A, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
18. März 2015 Der Deutsche Bundestag hält eine aktuelle Stunde zur Vorratsdatenspeicherung ab (BT-Plenarprotokoll 18/93, S. 8858A).
15. April 2015 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
15. Mai 2015 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt den Verbänden einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten zur Stellungnahme (RefEntwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Deutschen Anwaltvereins).
20. Mai 2015 Die Fraktion DIE LINKE stellt einen Antrag auf Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung (BT-Drs. 18/4971).
09. Juni 2015 Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD legen ihren Gesetzentwurf vor (BT-Drs. 18/5088).
12. Juni 2015
Der Bundesrat beschließt, keine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abzugeben (BR-Drs. 249/15 Beschluss).
17. Juni 2015 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/5171).
18. Juni 2015 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/112, S. 10745D - 10746C). 
21. September 2015 Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Bericht über die Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
14. Oktober 2015 Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab  (BT-Drs. 18/6391).
16. Oktober 2015 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und beschließt ihn in Ausschussfassung (Tagesaktuelles Plenarprotokoll 18131 des Bundestags vom 16.10.2015).
6. November 2015 Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 492/15 Beschluss).
17. Dezember 2015 Das Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2015 Teil 1 Nr. 51, S. 2218).

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