Anthropic hat kürzlich angekündigt, mit Claude generierte Inhalte durch ein unsichtbares Wasserzeichen zu markieren. Damit will das Unternehmen erpflichtungen aus einem von ihm unterzeichneten Transparenz-Verhaltenskodex
erfüllen. Wir haben Joerg Heidrich, Partner einer unter anderem auf KI spezialisierten Kanzlei, nach der Praxistauglichkeit dieser Kennzeichnung gefragt.
RDi: Welche Inhalte kennzeichnet Anthropic?

Heidrich: Anthropic setzt bei Texten in neuen Claude-Modellen ein Verfahren ein, in dessen Rahmen ein statistisches, unsichtbares Wasserzeichen eingewoben wird. Nach der eigenen Dokumentation von Anthropic gilt das auf Modellebene über alle Zugangswege wie API, Claude Code, Claude Cowork sowie die Cloud-Angebote, und zwar weltweit, nicht nur in der EU. Erfasst sind zunächst neue Modelle, die seit dem 2.8. 2026 in der EU starten. Ältere Modelle müssen bis zum 2.12. 2026 folgen. Wichtig ist die Reichweite bei Text: Markiert wird alles, was Claude selbst formuliert, auch Übersetzungen und bearbeitete Texte, soweit Claude eigene Wortentscheidungen trifft. Genau das ist der kritische Punkt, denn dadurch werden auch solche Texte gekennzeichnet, die nicht komplett aus der KI kommen, sondern die lediglich bearbeitet werden. Das Vorhaben von Anthropic geht daher sehr weit.
RDi: Welchen rechtlichen Vorgaben will das Unternehmen damit genau nachkommen?
Heidrich: Das Unternehmen hat den am 10.6. 2026 veröffentlichten Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content mitunterzeichnet, den bis Ende Juli 2026 rund 190 Organisationen unterzeichnet haben. Die Markierung soll die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 II KI-VO umsetzen; der Kodex verschafft dafür lediglich eine Vermutungswirkung. Allerdings verlangen weder die KI-Verordnung noch der Code of Practice eine so weitgehende Markierung. Bei Text sehe ich einen Konstruktionsfehler. Denn Art. 50 II KI-VO nimmt Systeme mit unterstützender Funktion für die Standardbearbeitung ausdrücklich aus. Anthropic markiert trotzdem alles und geht damit über die gesetzliche Pflicht hinaus. Das erzeugt gerade dort ein Signal, wo der Gesetzgeber bewusst keines wollte.
RDi: Wie sicher ist die Kennzeichnung?
Heidrich: Das ist eine Schwäche, denn die Umgehung dürfte nach jetzigem Kenntnisstand trivial sein. Wer umformuliert, kräftig redigiert oder den Text durch ein zweites Modell schickt, entfernt nach jetzigem Wissensstand das Signal. Anthropic räumt selbst ein, dass eine vollständige Neufassung das Wasserzeichen beseitigt. Das Ergebnis ist paradox: Das Verfahren schlägt bei gutgläubigen Nutzern an und versagt bei denen, die es gezielt umgehen. Als Beweismittel, etwa zur KI-Erkennung bei Arbeiten im universitären Bereich, taugt es vermutlich nicht.
RDi: Wie setzt Anthropic das Wasserzeichen technisch um? Wird sich ein einheitlicher Standard durchsetzen oder markiert jedes Modell anders?
Heidrich: Anthropic hat das Verfahren nicht offengelegt. Es dürfte aber dem Ansatz von Googles SynthID Text entsprechen. Vereinfacht: Wo mehrere Wörter gleich gut passen, steuert ein geheimer Schlüssel die Auswahl, sodass ein statistisches Muster entsteht. Für Text existiert ein interoperabler wie C2PA für Dateien bislang nicht. Jeder Anbieter arbeitet mit eigenem Schlüssel und eigenem Verfahren, sodass ein Detektor nur die Texte des jeweils eigenen Anbieters erkennt. Der EU-Kodex verlangt bis zum 2.2. 2027 die Interoperabilität der Erkennung. Ob daraus ein echter einheitlicher Textstandard wird, ist aber offen. Technisch ist dies nicht trivial.
RDi: Wie kann jemand, der einen Text auf die Nutzung von KI überprüfen möchte, das Wasserzeichen sichtbar machen?
Heidrich: Soweit bekannt aktuell gar nicht. Anthropic hat ein Erkennungswerkzeug bislang nur angekündigt. Solange es fehlt, kann kein Dritter die Kennzeichnung prüfen. Die Computerzeitschrift c’t hat im August 2026 Detektoren zur Erkennung von Text geprüft; überzeugen konnten sie nicht. Das ist eine erhebliche Lücke, denn der Kodex verlangt ein Erkennungswerkzeug, das grundsätzlich kostenlos und für Behörden, Faktenprüfer, Forschung und Zivilgesellschaft frei zugänglich sein muss.
Mein Fazit: Ein Wasserzeichenbefund ist ein Anlass für einen ersten Verdacht, keine Feststellung. Wer daraus einen Täuschungsvorwurf oder eine Kündigung ableitet, sollte vorher genau wissen, was das Signal technisch aussagt.
Interview: Susanne Reinemann