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KI am Commercial Court

Von Gesa Curtius-Stollenwerk,
Der Einsatz von KI beschäftigt und fordert die Juristenwelt landauf landab. Die rasante Geschwindigkeit, mit der sich KI weiterentwickelt, führt zu einem Transformationsprozess, der die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen der juristischen Arbeit verändert – auch in der Justiz.

Während diverse KI-Projekte und -Systeme auf die Unterstützung bei der Bewältigung von Massenverfahren und repetitive Arbeitsabläufe gerichtet sind, sollen bei dem am 1.7. 2025 eröffneten Commercial Court Frankfurt a. M. KI-basierte Anwendungen zum Einsatz kommen, die speziell für die dort verhandelten „High-end“-Wirtschaftsverfahren entwickelt werden.

Commercial Courts wurden in mehreren Bundesländern eingerichtet. Es handelt sich hierbei um spezialisierte Zivilsenate an Oberlandesgerichten, die wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich besonders effizient verhandeln können. Um den besonderen Bedürfnissen der Parteien in solchen Streitigkeiten Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber mit dem zum 1.4. 2025 in Kraft getretenen Justizstandortstärkungsgesetz neue Verfahrensvorschriften geschaffen, darunter die Möglichkeit, auf Wunsch der Parteien ein mitlesbares Wortprotokoll zu führen (§ 613 ZPO) sowie die Möglichkeit, Englisch als Verfahrenssprache zu wählen (§ 184a GVG). 

Hieran knüpfen zwei KI-Projekte des Commercial Court Frankfurt a. M. an:

Zum einen soll in Verhandlungen ein KI-basiertes Live-Transkriptionsprogramm zum Einsatz kommen, bei dem die Parteien an ihren Plätzen die Transkription mitverfolgen können. Das System wird derzeit in Frankfurt a. M. und auch an Commercial Courts anderer Bundesländer erprobt. Erste Tests geben Grund zur Erwartung, dass den Parteien künftig kostengünstig ein mitlesbares Wortprotokoll zur Verfügung gestellt werden kann.

Zum anderen wird für die in englischer Sprache geführten Verfahren eine wissenschaftlich begleitete KI-Anwendung entwickelt, die die Spruchkörper durch Übersetzungs- und Texthilfen unterstützen und entlasten soll. Die Anwendung soll wiederkehrende richterliche Verfügungen und Hinweise sowie standardisierbare Abläufe erfassen und für englischsprachige Verfahren nutzbar machen. Da bei diesen Verfahren nur teilweise auf englische Begriffe aus dem anglo-amerikanischen Recht zurückgegriffen werden kann und eine eigenständige englische Terminologie für  deutsche Verfahren ohne Verlust des rechtsdogmatischen Bedeutungsgehaltes entwickelt werden muss, soll die Anwendung mit Terminologiebausteinen und KI-gestützten Formulierungsvorschlägen einen konsistenten englischen Sprachgebrauch fördern.

All dies mag noch wie (leise) Zukunftsmusik klingen. Aber die Quantensprünge, die in letzter Zeit auf dem Gebiet der KI erzielt wurden, lassen erwarten, dass entsprechende Anwendungen schon bald am Commercial Court Frankfurt a. M. zum Einsatz kommen.

Gesa Curtius-Stollenwerk, LL.M. (Edinburgh), ist Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. und im 2. Senat des dortigen Commercial Court tätig Recht

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