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KI im Studium

Von Prof. Dr. Paulina Jo Pesch,
Das jüngst vorgelegte „Hamburger Protokoll KI-Edition“ stellt Thesen zum Einsatz von KI in der juristischen Ausbildung auf. Wir haben eine der Autor:innen, Prof. Dr. Paulina Jo Pesch, Juniorprofessorin unter anderem für das Recht der Digitalisierung und der KI an der FAU Erlangen-Nürnberg, dazu befragt.

RDi: Welche Fähigkeiten müssen den Studierenden im Hinblick auf KI vermittelt werden?

Pesch: KI gibt Anlass, das Kompetenzprofil zukunftsfähiger Jurist:innen umfassend zu überdenken. Nur KI-bezogene Kompetenzen in den Blick zu nehmen, griffe zu kurz. Der Leistungsdruck, unter dem die Studierenden stehen, verleitet zu einem unverständigen Einsatz von KI. Wir müssen den reflektierten kritischen Umgang mit und Einsatz von KI lehren. Dadurch rücken auch die wichtigen Kompetenzen, Fehler in Texten zu finden, ihre Plausibilität zu überprüfen und Argumente kritisch zu reflektieren in den Fokus. Rhetorische und kommunikative Fähigkeiten bleiben für unser Fach essenziell. Jurist:innen müssen spontan präzise und rhetorisch überzeugend formulieren, lange komplexe Texte lesen und verstehen und miteinander kommunizieren können. Unseriöse Prognosen schüren Ängste, später wegen KI gar nicht gebraucht zu werden. Dabei sind große Sprachmodelle fundamental begrenzt. Wir müssen Student:innen vermitteln, wie sie sich selbstbewusst von KI abgrenzen, unabhängig und wertegeleitet kritisch denken und logisch argumentieren können. Im Bereich des weiterhin wichtigen Fachwissens und der Falllösungskompetenzen rücken auch KI-bezogene Rechtsfragen in den Blick. Im Grundstudium genügen überschaubare Bezüge, etwa im Bereich des Privatrechts, wenn Willenserklärungen unter Einsatz von KI abgegeben werden. Vertieftere Fragestellungen müssen nicht alle Studierenden bearbeiten. Ich behandele das Thema aber im Schwerpunktstudium sowie im Master Recht und Informatik an der FAU vertieft.

RDi: Wie kann KI am besten in das Jura-Studium, einschließlich der Prüfungen, integriert werden?

Pesch: Wir müssen KI-Kompetenzen und kritische Kompetenzen nicht nur punktuell, sondern von Beginn an ins Studium integrieren. Dabei wäre nicht nur in Bezug auf KI wichtig, Student:innen mit unterschiedlichen Hintergründen zu Beginn des Studiums möglichst auf einen Stand zu bringen, was den Umgang mit Texten, Rhetorik, Argumentation und Logik, das Lernen sowie die Nutzung digitaler Werkzeuge anbetrifft. Einen verständigen Umgang mit KI können wir nur vermitteln, wenn wir Studierenden auch erklären, wie die Modelle grundlegend funktionieren, und sie mit ihnen kritisch reflektiert zu erproben. Generell vermisse ich in Bezug auf digitale Werkzeuge häufig die Mentalität, Dinge einfach mal auszuprobieren. KI-Ausgaben zu bewerten, lernt nur, wer neugierig eigene Erfahrungen sammelt. Bei Prüfungsformaten müssen wir definieren, welche Kompetenzen wir prüfen und worin die jeweilige Prüfungsleistung besteht. Davon hängt ab, welche Hilfsmittel wir zulassen. Soweit KI dazu zählt, brauchen wir Konzepte, um die Chancengleichheit sicherzustellen, sodass nicht einigen Student:innen der Zugang zu besseren Modellen zum Vorteil gereicht. Wo KI nicht eingesetzt werden soll, brauchen wir Konzepte, um den Einsatz auszuschließen. Hausarbeiten durch mehr Klausuren zu ersetzen, genügt nicht, weil das Verfassen guter Texte und das wissenschaftliche Arbeiten unzulänglich vermittelt werden.

RDi: Was sind dabei aus Ihrer Sicht die größten Hürden?

Pesch: Die juristische Ausbildung ist im Hinblick auf die staatlichen Prüfungen stark reguliert. Dadurch können wir an den Universitäten weniger flexibel Lehrinhalte verändern oder mit neuen Prüfungsformaten experimentieren, um Platz für KI-Kompetenzen und ohnehin vernachlässigte grundlegende Kompetenzen zu schaffen. Die juristische Ausbildung bedarf einer grundlegenden Reform.

RDi: Was möchten Sie mit dem Hamburger Protokoll KI-Edition erreichen?

Pesch: Das Protokoll soll eine vertiefte Debatte anstoßen. Die Perspektiven Lehrender und Lernender auf KI sind extrem diversifiziert. Das liegt nicht nur an unterschiedlichen Wissens- und Erfahrungsständen. Auf KI braucht es differenzierte Antworten. Wer sich ihr schlicht verweigert, liefert Studierenden den Risiken von KI schutzlos aus. Wer sich im anhaltenden Hype kopflos auf unfundierte Entwicklungsversprechen von KI-Anbieterinnen verlässt und danach die juristische Ausbildung ausrichtet, tut es ebenfalls. Ich sehe, dass sich gerade viel tut und auch wenn dringend nötige größere gesetzliche Reformen fern erscheinen, stimmt mich das optimistisch.

Interview: Susanne Reinemann

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