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JANO – Automatisierte Anonymisierung

Von Nico Kuhlmann,
In dieser Ausgabe von Tech & Tools wird ein Tool vorgestellt, das gerichtliche Urteile und Beschlüsse mit der Hilfe von KI automatisch zur Vorbereitung der Veröffentlichung in Bezug auf personenbezogene Daten schwärzt.

Welches Problem löst JANO?

Die deutschen Gerichte im Bund und in den Ländern entscheiden täglich in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten und halten ihre Entscheidungen schriftlich in Urteilen und Beschlüssen fest. Der Inhalt dieser Entscheidungen kann dabei nicht nur für die beteiligten Parteien interessant sein, sondern oft aus verschiedensten Gründen auch für andere. Trotzdem wird bisher nur ein verschwindend geringer Anteil der gerichtlichen Urteile und Beschlüsse veröffentlicht.

Die Kampagne „Offene Urteile“ kämpft aktuell für mehr Transparenz in dieser Hinsicht. Es wird insbesondere kritisiert, dass Deutschland im europäischen Vergleich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen mit weitreichenden Folgen für Rechtsklarheit, Justizpraxis und demokratische Kontrolle hinterherhinke. Eines der praktischen Probleme ist, dass die Entscheidungen vor der Veröffentlichung erst geschwärzt werden müssen und diese Anonymisierung kostet Zeit und damit Geld – vor allem, wenn man es händisch macht.

Wie funktioniert JANO?

JANO (kurz für „Justiz-Anonymisierung“) ist eine KI-gestützte Software, mit der gerichtliche Entscheidungen schnell anonymisiert werden können. Konkret durchsucht JANO die Entscheidung, erkennt dabei personenbezogene Daten und schlägt diese zur Anonymisierung vor. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Namen, Geburtsdaten oder Adressen. Die Vorschläge werden anschließend durch Justiz-Beschäftigte geprüft und freigegeben. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Einen einfachen Schwärzungsmodus, in dem der identifizierte Text durch „XXXX“ ersetzt wird, und einen Ersetzungsmodus, in dem die gefundenen personenbezogene Daten durch passgenaue Pseudonyme ersetzt werden. Beispielsweise wird der echte Name der Klägerin in diesem Modus durch den Text „Klägerin“ ersetzt.

Technisch basiert das Tool auf einem großen Sprachmodell (LLM), das bei der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) gehostet wird. Finanziert wurde das Projekt aus Mitteln der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“. Obwohl der Einsatz von KI im Justizbereich natürlich besonders sensibel ist, nennt der Erwägungsgrund 61 des AI-Acts solche KI-Systeme, die die Anonymisierung oder Pseudonymisierung gerichtlicher Urteile vornehmen, ausdrücklich als Beispiele für rein administrative Hilfstätigkeiten außerhalb des Hochrisikobereichs.

In Baden-Württemberg steht JANO bereits seit kurzem den Zivilabteilungen aller Oberlandes- Land- und Amtsgerichte zur Verfügung. Die Strafabteilungen und die weiteren Fachgerichtsbarkeiten sollen zeitnah ebenfalls ausgestattet werden. Zudem besteht bereits Kontakt zu weiteren Bundesländern, um es dort gegebenenfalls auch einzusetzen.

Wer steht hinter JANO?

Die Anwendung hat die Landesjustiz Baden-Württemberg gemeinsam mit der hessischen Landesjustiz entwickeln lassen. Auf Seiten Baden-Württembergs wurde das Projekt von Richard Hu koordiniert, Leiter bw.JusticeTech im Referat für Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) des Ministeriums für Justiz und Migration mit Sitz in Stuttgart und zudem Vorsitzender der Arbeitsgruppe KI der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz. Die Entwicklung des Tools hat die IBM Deutschland GmbH übernommen. An der Entwicklung und Konzeption haben zudem von Beginn an Justizangehörige aus Baden-Württemberg und Hessen mitgearbeitet.

Wer sind die Wettbewerber?

Die Bundesländer Bayern und Niedersachsen arbeiten an einem vergleichbaren Tool mit der Bezeichnung „Anonymisierungs-und Leitsatzerstellungs-Kit zur smarten Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen (ALeKS)“.

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