Von Dr. Daniela Favoccia,
Aufsichtsräte müssen sich unter hohem Zeitdruck eine fundierte Meinung über wesentliche Entwicklungen im Unternehmen bilden. Sie haben Vorstandsentscheidungen nachzuvollziehen, die auf vielschichtigen Informationen beruhen, und stehen dem Vorstand zugleich als strategischer Sparringspartner zur Seite.
Vor diesem Hintergrund richtet sich der Praxis-Impuls der Regierungskommission DCGK
ausdrücklich an den Aufsichtsrat: KI ist nicht nur Aufgabe des Vorstands, sondern ein integraler Bestandteil zeitgemäßer Aufsichtsratsarbeit. Der Impuls fordert das Gremium auf, sich frühzeitig mit der KI-Verwendung vertraut zu machen, indem Expertise aufgebaut, Strukturen zur Nutzung von KI geschaffen und Risikobewusstsein geschärft wird. Der Kern lautet: nicht abwarten, sondern strukturiert beginnen – mit klarer Haltung und Augenmaß.
Das bedeutet auch, dass der Aufsichtsrat KI nicht abrupt und daher überfordernd in die Arbeit integrieren darf. Essenziell ist ein schrittweises, neugieriges Herantasten. Denn je früher sich Aufsichtsräte mit KI befassen, desto größer ist die Chance, KI qualitativ in die Arbeit aufzunehmen und Kompetenzen aufzubauen.
Der Einstieg gelingt zunächst über wiederkehrende Routineaufgaben: Unterlagen strukturieren, Daten verdichten, und Protokollentwürfe vorbereiten. So entsteht ein gemeinsames Grundverständnis für Möglichkeiten und Grenzen der Technologie. Darauf aufbauend kann KI neue Perspektiven bei strategischen Diskussionen eröffnen – etwa durch die Analyse von Krisenszenarien oder Investitionen.
Neben dieser schrittweisen Heranführung fordert die Regierungskommission zudem einen institutionellen Rahmen der Nutzung. Es braucht eine klare KI-Governance, die Regeln zur transparenten Einbettung von KI in die Entscheidungsfindung etabliert. Wird KI intuitiv und regelmäßig in die Gremienarbeit integriert, wird sie zum festen Bestandteil – und nicht zum bloßen Tagesordnungspunkt.
Dennoch betont das Impulspapier, dass die Nutzung immer mit einem Blick auf die Risiken erfolgen muss. Verzerrungen aus den Trainingsdaten (Bias) und die begrenzte Erklärbarkeit vieler Modelle (Blackbox-Problematik) sind Realität; umso wichtiger ist der fachgerechte Umgang mit den Ergebnissen der KI. Der Output darf nicht ungeprüft übernommen werden. KI ist Werkzeug zur Unterstützung des Gremiums, ersetzt aber weder die kritische Prüfung noch die Einbettung von Entscheidungen in ethische Zusammenhänge.
Damit richtet der Praxis-Impuls einen wichtigen und deutlichen Appell an alle Aufsichtsräte, KI frühzeitig in die eigene Arbeit aufzunehmen. Er versucht Hürden Schritt für Schritt abzubauen. Die Integration in die Aufsichtsratsarbeit muss nicht völlig reibungslos beginnen. Notwendig ist vor allem die Bereitschaft, KI offen und risikobewusst zu nutzen. So entsteht nachhaltige Kompetenz. Denn: Ein Aufsichtsrat, der den Umgang mit KI beherrscht, wird womöglich einen ersetzen, der dies versäumt hat.
Rechtsanwältin Dr. Daniela Favoccia ist Partnerin von Hengeler Mueller, Mitglied der Aufsichtsräte der Sartorius AG und der Freudenberg SE sowie Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kode