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Smart Glasses im Visier

Von Dr. Thomas Schwenke | Okt 05, 2026
Derzeit wird darüber diskutiert, wie mit „Smart Glasses“ umgegangen werden soll. Die „schlauen“ Brillen können unauffällig Videos aufnehmen und ihre Umgebung mit KI analysieren. Fragen dazu an Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, der sich seit Jahren rechtlich und praktisch mit Smart Glasses befasst.

RDi: Was sind Smart Glasses? 

Schwenke: „Smart Glasses“ sind Computergeräte, die in ein Brillengestell integriert sind oder daran getragen werden. Aktuelle Modelle, wie die im Mittelpunkt der gegenwärtigen Diskussion stehendenSmart Glasses von Meta, verfügen typischerweise über eine Kamera, Mikrofone, Lautsprecher, Internetanbindung und KI-Assistenten. Damit lassen sich Fotos und Videos mit Ton aufnehmen oder Inhalte live streamen. Der KI-Assistent kann Informationen aus dem Blickfeld verarbeiten, etwa sichtbare Texte übersetzen. Neuere Modelle haben teilweise Displays, über die Textinformationen oder digitale Elemente wie Navigationshinweise direkt ins Blickfeld eingeblendet werden.

RDi: Ist die Aufzeichnung eines Videos durch Smart Glasses Ihrer Ansicht nach für Andere erkennbar?

Schwenke: Für Außenstehende ist die Aufnahme meist nicht erkennbar. Bei den Smart Glasses von Meta wird sie durch eine kleine weiße LED angezeigt, die jedoch nur aus wenigen Metern und abhängig von Lichtverhältnissen sowie Blickrichtung wahrnehmbar ist. Bei Bildaufnahmen, die nur an das KI-System weitergeleitet werden, leuchtet die LED der Meta-Brille (2. Generation) zudem gar nicht. Ferner lässt sich die gegen ein Verdecken vorgesehene Schutzfunktion mit einfachen Mitteln umgehen.

RDi: Kommt es darauf überhaupt an oder ist die Aufzeichnung nicht ohnehin verboten?

Schwenke: Hier sind zwei Ebenen zu unterscheiden. § 8 TDDDG verbietet unter anderem Besitz und Vertrieb von Telekommunikationsanlagen, die als Alltagsgegenstände getarnt sind und deren Aufnahmefunktion nicht eindeutig erkennbar ist. Die BNetzA hält bei den Meta AI Glasses die LED bislang für ausreichend, auch wenn diese Ansicht umstritten ist. Die Organisation HateAid hat auf Grundlage der §§ 8, 27 TDDDG eine Strafanzeige gegen Verantwortliche von Meta, Ray-Ban und Oakley sowie mehrere Händler gestellt. Von dem Produktverbot ist die konkrete Nutzung der Smart Glasses zu trennen. Bei Bild- und Tonaufnahmen werden regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet. Im beruflichen Bereich gilt daher die DS-GVO mit Anforderungen an Rechtsgrundlage, Transparenz und Betroffenenrechte. Auch privat greift die sog. Haushaltsausnahme nicht ohne Weiteres, wenn Personen außerhalb des Familien- und Freundeskreises im öffentlichen Raum erfasst werden. Verarbeitet der Hersteller die Aufnahmen für eigene KI-Zwecke, kann zudem eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit den Nutzenden vorliegen. Daneben können § 201 StGB bei nicht-öffentlich gesprochenen Worten und § 201a StGB bei bestimmten Bildaufnahmen einschlägig sein. Auch die Überwachungswirkung kann in bestimmten Situationen das allgemeine Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen und Unterlassungansprüche auslösen. 

RDi: Was halten Sie von Verboten an bestimmten Orten, zum Beispiel Schwimmbädern oder in Bussen und Bahnen?

Schwenke: Ich halte solche Verbote für sinnvoll. Sie lassen sich über Hausrecht oder Beförderungsbedingungen umsetzen. Sie wirken jedoch nur punktuell und sind ohnehin nur durchsetzbar, wenn Smart Glasses als solche erkannt werden. Zu Bedenken sind ferner Ausnahmen für assistive Nutzungen, damit etwa sehbehinderte Menschen von KI-gestützten Erkennungsfunktionen profitieren können.

RDi: Für wie aussichtsreich halten Sie ein gänzliches Verbot solcher Brillen?

Schwenke: Ein generelles Verbot wäre schwer zu rechtfertigen. Es reicht aber auch nicht, allein auf eine deutlichere Kennzeichnung zu setzen, wenn die Geräte zu einer Omnipräsenz mobiler Kameras im öffentlichen Raum führen und den Überwachungsdruck auf Passanten erhöhen. Sinnvoller ist es, besonders eingriffsintensive Funktionen zu beschränken, etwa die dauerhafte Erfassung von Bild und Ton oder ein Auslösen der Aufnahme durch das KI-System. Andernfalls wird die Verantwortung für den rechtskonformen Einsatz weitgehend auf die Träger der Smart Glasses verlagert. Betroffene wiederum müssten sich selbst gegen Aufnahmen oder Überwachung zur Wehr setzen, was soziale Konflikte begünstigen kann. Da die DS-GVO Hersteller nicht allein wegen der Produktgestaltung in die Verantwortung nimmt, müssen regulatorische Schutzmechanismen bereits auf Produktebene ansetzen.

Interview: Susanne Reinemann

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