Von
Christoph H. Vaagt und Christian Ammer | Jul 06, 2026
Der Rechtsmarkt verwechselt derzeit den Einkauf von KI mit der Wertschöpfung durch KI. Kanzleien präsentieren neue Tools, die sie kaufen. Nach außen hin klingt das alles nach Fortschritt. Doch gemessen werden meist – wenn überhaupt – abgeschlossene Abonnements, nicht die aktive Nutzung, die Prozessintegration oder der tatsächlich realisierte Wert.
In vielen Rollouts zeigt sich ein anderes Bild: Ein relevanter Teil der berechtigten Nutzer meldet sich gar nicht erst an. Und wer sich anmeldet, arbeitet wie bisher. Nur mit einem zusätzlichen KI-Fenster.
Es reicht nicht, dieses Verhalten als bloße Technologie-Skepsis abzutun. Das Missverständnis besteht darin, KI wie ein klassisches IT-Werkzeug zu behandeln – Lizenz kaufen, ausrollen, fertig. Generative Modelle sind jedoch keine gewöhnlichen Tools, sondern neue Produktionskomponenten juristischer Arbeit. Sie verändern Rollen, Abläufe, Qualitätssicherung, Preisfindung und das gesamte Liefermodell einer Kanzlei. Deshalb braucht es ein neues Verständnis von Kanzleiorganisation: eine kompetente Führung sowie unternehmerisch mitdenkende Business Services.
Kanzleien kaufen aus Sorge, Mitarbeitende auszuschließen, zu viele Lizenzen. Wichtiger wäre die Messung von Nutzung und Output. Für generische Assistenzaufgaben wie E-Mails oder automatische Zusammenfassungen in Word/Outlook genügen integrierte Standardfunktionen.
Nachhaltiger Wert entsteht erst durch eine Workflow-Transformation, bei der Prozesse, Dokumentenerstellung, Review-Abläufe und Wissensarbeit gezielt mit KI neu gestaltet werden. Faktoren wie die Wiederholbarkeit von Mandaten, das Dokumentenvolumen, die Prozessdisziplin und die Datenqualität bestimmen den Erfolg. Eine Spezialkanzlei kann KI oft effektiver einsetzen als eine umsatzstarke Großkanzlei ohne operative Governance.
Die Kernherausforderung ist deshalb die Organisationsgestaltung: es bedarf eines kompetenten Managements. Es genügt nicht, das Thema einem digital-affinen Partner neben dem Mandatsgeschäft zu überlassen. Das Kanzleimanagement muss operativ führen dürfen und verantwortlich sein für: Use-Case-Priorisierung; Prozessdesign; Daten- und Wissensmanagement; Governance und Risikosteuerung; Akzeptanzmessung und wirtschaftliche Erfolgskontrolle.
Viele Partnerschaften kommen nur langsam voran, weil der Konsens dazu in der Partnerschaft nicht besteht. Es erfordert ein anderes Führungsverständnis und Fokus auf Organisationsentwicklung. Wer den Nutzen von KI nachhaltig steigern will, muss die Kanzleigovernance weiterentwickeln.
Christoph H. Vaagt ist Rechtsanwalt und Kanzleiberater seit 1997,
Christian Ammer ist IT-Berater mit Kanzleibackground, Law Firm Change Consultants, München