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Digitalplattform für Finanzbinnenmarkt

Von Prof. Dr. Joachim Wuermeling | Apr 08, 2026
Digitale Assets verändern die Finanzwelt: Bitcoin, Stablecoins oder digitale Wertpapiere zirkulieren als verschlüsselte Datensätze auf DLT-Plattformen weltweit, in Echtzeit, 24/7 und nahezu kostenlos. Traditionelle Wertgegenstände wie Aktien, Geldforderungen oder sogar körperliche Sachen werden als „digitale Token“ abgebildet, die über kryptografische Verschlüsselungen und gesicherte Transportwege im Netz verschickt werden können. Damit wird das Internet vom Kommunikations- zum Transaktionsraum, in dem digitale Assets gegen digitales Geld getauscht werden.

Für die Finanzbranche bedeutet dies erhebliche Effizienzgewinne: automatisierte Abläufe, Reduktion des Gegenparteirisikos und Kostenreduzierung, indem Lieferung und Zahlung in einem einzigen Schritt final vollzogen werden. Noch sind die Aktivitäten punktuell und experimentell, weil es an allgemein akzeptierten Infrastrukturen und an verlässlichem Zahlungsmittel für das "Pay leg" fehlt. 

Genau hier setzt nun die bemerkenswerte Initiative „Appia“ der Europäischen Zentralbank an: Die EZB hat im März 2026 angekündigt, nicht nur einen digitalen Euro als Zentralbankgeld für Interbank- und Kapitalmarktgeschäfte bereitzustellen, sondern auch die zugrunde liegende DLT-Infrastruktur aufzubauen oder zumindest zu kontrollieren. Ab September 2026 soll eine erste „Wholesale-CBDC“-Version des digitalen Euro verfügbar sein; ein „Masterplan“ für das gesamte Ökosystem soll bis 2028 erarbeitet werden. Einzelne Funktionen sollen womöglich schon früher live gehen. Auf der Zeitschiene überholt damit der digitale Euro für Banken den für Verbraucher, der erst 2029 kommen soll.

Geopolitisch reagiert das Eurosystem damit auf die wachsende Bedeutung von US-Stablecoins, die – politisch flankiert – die Dollardominanz im digitalen globalen Finanzsystem zementieren sollen. Für den Interbankenmarkt sind solche Stablecoins aber aufgrund ihres Emittentenrisikos nur begrenzt geeignet. In diese Lücke stößt nun die EZB. Dabei beschränkt sie sich nicht auf die Bereitstellung des digitalen Geldes, sondern will für die gesamte Infrastruktur Sorge tragen, die sie als „Shared Services“ betrachtet. Damit begibt sie sich an die Grenzen ihres Mandats für das Geld,

was noch kritische Diskussionen zur Folge haben dürfte.

Entstehen könnte jedoch ein neuer Transaktionsraum für Interbankengeschäfte jenseits der klassischen Welt des kontogestützten Zahlungsverkehrs, der Depotbanken oder Zentralverwahrer: eine europaweite Plattform, auf der digitale Assets von Banken gegen digitale Euro auf einer von der EZB kontrollierten DLT gehandelt werden können. So könnte der Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen „by tech“ Wirklichkeit werden.

Diese Entwicklung dürfte die Relevanz der Arbeit an dem Recht der Digitalisierung im Finanzsektor deutlich erhöhen, sei es das digitale Sachenrecht, die Aufsicht über digitale Assets, die Besteuerung von Transaktionen im Netz oder die Geldwäsche. Würde diese Initiative der EZB Wirklichkeit, wären digitale Assets und digitales Geld nicht länger ein Randthema, sondern ein künftiger Kernbereich des Finanzrechts. Digitaljuristinnen und -juristen sind aufgerufen, weiter an den dogmatischen Grundlagen zu arbeiten und das Feld als Zukunftsthema aktiv zu gestalten.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Wuermeling ist Of Counsel in dem Frankfurter Büro der Kanzlei A&O Shearman und Executive in Residence an der ESMT Berlin. Bis Ende 2023 war er Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank

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