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Dr. Aurelia Birne und Dr. Christopher Rennig | Jan 16, 2025
Mit Erscheinen dieser Ausgabe geht die RDi in ihren fünften Jahrgang. Dabei stehen einige der Forschungsbereiche zum Digitalisierungsrecht womöglich vor einem Perspektivenwechsel. Denn viele große Vorhaben auf dem Gebiet der igitalgesetzgebung haben den Legislativprozess erfolgreich durchlaufen: So kommt die MiCAR bei Erscheinen dieses Hefts in den Mitgliedstaaten bereits zur Anwendung. Die KI-Verordnung und nunmehr auch die Produkthaftungs-Richtlinie wurden inzwischen im Amtsblatt veröffentlicht. Die publizistische Begleitung der intensiven Aushandlungsprozesse zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis war in den letzten Jahren einer der wesentlichen Tätigkeitsbereiche der RDi.
Der Abschluss dieser Gesetzgebungsvorhaben eröffnet nun andere Perspektiven. Diese sind durch ihre Adressaten zu implementieren oder, wie im Fall der Produkthaftungs-Richtlinie, durch nationale Gesetzgeber umzusetzen. Erst nach und nach werden so die tatsächlichen Auswirkungen sowie die Passgenauigkeit in das Gesamtgefüge europäischer und nationaler Rechtsordnungen sichtbar. Zudem sind Behörden und Gerichte nun verstärkt dazu berufen, die neuen Vorschriften anzuwenden und in diesem Zuge auszulegen; zu erwarten sind dabei Vorlagen an den EuGH, durch die verbleibende Unklarheiten beseitigt werden sollen. Dabei wird sich zeigen, ob die Rechtsakte die Realität der Praxis abbilden und dadurch die jeweiligen Ziele erreicht werden können oder ob schon bald neue legislative Initiativen erforderlich werden.
Sollte jetzt aber der Eindruck entstehen, nationaler und europäischer Gesetzgeber würden die Hände ab sofort in den Schoß legen, so täuscht das: Auf der rechtspolitischen Agenda stehen weiterhin große Projekte, nicht zuletzt die Einführung des digitalen Euros oder die Annäherung an einen „Digital Fairness Act“. Auch die nach dem Scheitern der Ampelregierung zu erwartende neue Bundesregierung wird Akzente auf dem Gebiet der Digitalgesetzgebung setzen wollen, wobei gerade die weitere Justizdigitalisierung auf dem Programm stehen sollte. Die Umsetzung der angekündigten Kryptofreundlichkeit der neuen US-Regierung gilt es von Europa aus ebenfalls zu beobachten.
Ein Perspektivenwechsel ergibt sich für die RDi jedenfalls in personeller Hinsicht: Mit Erscheinen dieser Ausgabe übernimmt Aurelia Birne die Schriftleitung von Christopher Rennig. Während sich der eine von uns für die vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit mit Herausgeberinnen und Herausgebern, Autorinnen und Autoren sowie dem Verlag bedankt, blickt die andere mit viel Vorfreude und Spannung auf die bevorstehende Tätigkeit als Schriftleiterin und die vielfältigen Aufgaben, die Gestaltung innovativer Inhalte und den fachlichen Austausch mit engagierten Autorinnen und Autoren sowie den Herausgeberinnen und Herausgebern. Digitalisierungsthemen beeinflussen mehr denn je den rechtlichen Diskurs und eröffnen zahlreiche neue Perspektiven für die wissenschaftliche Auseinandersetzung und juristische Aufarbeitung, die in der RDi ihren festen Platz finden.
Dr. Aurelia Philine Birne und Dr. Christopher Rennig sind Wiss. Mit. bzw. Akademischer Rat aZ am Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität Marburg