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DiREGt in die Zukunft

Von Dr. Nadja Danninger | Jun 07, 2022
Auf das DiRUG folgt das DiREG – bereits vor Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) hat die Bundesregierung in beachtlicher Geschwindigkeit einen Entwurf zur Ergänzung desselben vorgelegt (Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie).
Foto_Editorial_RDi_05_2022_Nadja_Danninger_WEBDas DiREG erweitert die Möglichkeiten der notariellen Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung. Nach dem Gesetzentwurf werden bereits ab dem 1.8.2022 – und damit gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des DiRUG – Unterschriftsbeglaubigungen für alle Handelsregisteranmeldungen online möglich sein; die bisherige Beschränkung auf Kapitalgesellschaften, Einzelkaufleute und Zweigniederlassungen entfällt. Zugleich werden auch Partnerschafts- und Genossenschaftsregisteranmeldungen im notariellen Online-Verfahren möglich. Vereinsregisteranmeldungen folgen genau ein Jahr später, ebenso wie die grundsätzliche Erweiterung der Online-Beurkundung auf GmbH-Gründungen mit Sacheinlagen sowie einstimmige Beschlüsse einschließlich Kapitalmaßnahmen.

Der Gesetzentwurf rundet das DiRUG ab und führt zu einem stimmigen Gesamtbild. Exemplarisch ist die Möglichkeit, das notarielle Online Verfahren nicht nur für die schon nach dem DiRUG vorgesehene Gründung der Komplementär-GmbH, sondern darüber hinaus auch für die Anmeldung der GmbH & Co. KG zu nutzen. Kohärent ist weiter, dass einstimmige Satzungsänderungen – gewissermaßen in Fortsetzung der Gründung – künftig ebenso wie die Gründung selbst per Videokonferenz beurkundet werden können.

Die Bundesnotarkammer befürwortet die Ausweitung des notariellen Online-Verfahrens im Gesellschaftsrecht. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz hat ihr der Gesetzgeber die Aufgabe anvertraut, das technische System bereitzustellen. Infolgedessen hat die Bundesnotarkammer bereits in den letzten Jahren intensiv an der Entwicklung einer sicheren und praxisfreundlichen Videokonferenzlösung gearbeitet, die sämtliche Notarinnen und Notare ab dem 1.8.2022 nutzen werden. Das für die Bürgerinnen und Bürger technisch niederschwellige System erfüllt alle Voraussetzungen für ein hochmodernes Verfahren, das insbesondere eine Identifizierung mittels eID und elektronisch ausgelesenem Lichtbild sowie qualifizierte elektronische Fernsignaturen umfasst.

In Voraussicht auf Erweiterungen des Anwendungsbereichs – wie jetzt durch das DiREG – hat die Bundesnotarkammer bereits die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen. Daher steht einer Umsetzung des ambitionierten Zeitplans in technischer Hinsicht nichts entgegen. So wie es sich die neue Bundesregierung mit dem Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben hat, will auch das Notariat (noch) „Mehr Fortschritt wagen“.

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