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NZA Jahrestagung 2023

24. NZA-Jahrestagung am 9./10. Oktober 2025 in Frankfurt a. M.

Neue Akzente und zentrale Herausforderungen im Arbeitsrecht

Sie erwartet ein kompaktes Update zur Rechtsprechung des BAG und EuGH – u.a. zu Gewerkschaften, Sonderkündigungsschutz, Diskriminierung, Arbeitszeit und Mindestlohn. Hinzu kommen aktuelle Themen wie etwa Aktuelles AGB-Arbeitsrecht im 25. Jahr, Annahmeverzug und böswilliges Unterlassen von Zwischenerwerb, die BVerfG-„Jahrhundertentscheidung“ zur Tarifautonomie, Betriebsratswahlen 2026, Auskunft und Schadensersatz nach DS-GVO, „Dauerbrenner“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, variable Vergütung und last but not least, Einsatz von KI in der Anwaltskanzlei. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, lebendige Diskussionen und wertvolle Impulse für Ihre tägliche Arbeit im Arbeitsrecht.

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NZA Nachrichten

Rentenbeitrag steigt 2027 auf 18,8 Prozent

Redaktion beck-aktuell
Die Re­gie­run­gen plant Ver­bes­se­run­gen bei Ren­ten­ni­veau und Müt­ter­ren­te – und will diese ei­gent­lich mit Steu­er­geld be­zah­len. Doch auch auf Ar­beit­neh­mer und Ar­beit­ge­ber kommt eine Mehr­be­las­tung zu.

Der Rentenbeitragssatz steigt 2027 voraussichtlich etwas stärker als gedacht: von heute 18,6 auf 18,8% des Bruttolohns. Dies geht aus dem Entwurf für das Rentengesetz hervor, den das Bundeskabinett gebilligt hat. Nach geltendem Recht wäre übernächstes Jahr ein Anstieg auf 18,7% zu erwarten gewesen. 2026 bleibt der Satz voraussichtlich stabil.

Hauptzweck des Gesetzes ist, das Rentenniveau bis 2031 stabil bei 48% zu halten und die Mütterrenten vor 1992 geborene Kinder ab 2027 zu verbessern. Die Kosten dafür sollen dem Entwurf zufolge mit Milliardenzahlungen aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen werden – sie sollen also nicht die Beitragssätze in die Höhe treiben.

Rücklage der Rentenkasse soll steigen

Enthalten ist im Gesetz aber eine weitere Klausel: Die Rücklage der Rentenkasse von 20% einer Monatsausgabe soll auf 30% angehoben werden, um mehr Puffer zu haben. "Durch die Anhebung der Mindestrücklage kann in einem Jahr einmalig ein höherer Beitragssatz erforderlich werden", heißt es in der Kabinettsvorlage zu dem Rentengesetz aus dem Haus von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD).

Der Bund soll hingegen nicht für das Auffüllen der Rücklage zahlen: "Die daraus resultierenden unmittelbaren Auswirkungen auf die Leistungen des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung werden ausgeschlossen."

Dass der Beitragssatz ab 2027 überhaupt steigt, war erwartet worden – das hängt mit den steigenden Ausgaben der Rentenversicherung zusammen und der Tatsache, dass mehr Ältere in Rente gehen und nach und nach weniger Jüngere einzahlen. Dem Gesetzentwurf zufolge steigen die Rentenausgaben einschließlich der Krankenversicherung für Rentner von 394,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 476,3 Milliarden Euro im Jahr 2029.

Gewerkschaften begrüßen Reform, fordern aber weitergehende Schritte

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigt sich zufrieden. Ein stabiles Niveau sei eine langjährige Forderung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften, erklärte Vorstandsmitglied Anja Piel. Es sei "ein Gewinn für alle Generationen". Laut DGB würde die Standardrente im Jahr 2045 mit einem Rentenniveau von 48% rund 100 Euro höher ausfallen als bei 45%. Höhere Renten stärkten zudem die Kaufkraft und erhöhten die Einnahmen der Kranken- und Pflegeversicherung, hieß es weiter.

Piel warnte zugleich vor einer weiteren Anhebung des Renteneintrittsalters: "Das wäre nichts anderes als eine Rentenkürzung durch die Hintertür." Auch Kürzungen bei der sogenannten Rente mit 63 seien aus Sicht des DGB "ungerecht und unfair". Nach 45 Arbeitsjahren und deutlich jenseits des 64. Geburtstags verdienten Menschen, "die weit über die Hälfte ihres Lebens gearbeitet haben", ihre Rente ohne Abschläge.

Die Gewerkschaft fordert zudem eine Anhebung des Rentenniveaus auf 50%, Verbesserungen beim Grundrentenzuschlag und die Einbeziehung aller nicht obligatorisch versicherten Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung.

 

 

Aus der Datenbank beck-online

Knopp/Schnitkowski, "Rentenplan" kontra Beamtenverfassungsrecht, NVwZ 2025, 1065

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