CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NZADirekt

NZADirekt: Die Datenbank zum NZA-Abonnement in beck-online - Jetzt im Homeoffice kostenlos freischalten!

 

Mit der Online-Freischaltung für einen Nutzer profitieren Sie sofort + gratis von allen tagesaktuellen Inhalten:

• Online-Archiv der NZA seit 1984,
• Aufsätze und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der NJOZ - Neue Juristische Online-Zeitschrift,
• die in der NZA häufig zitierten Normen.

Unter www.freischaltung.beck.de geben Sie Ihre persönliche Freischaltnummer (Aufdruck auf NZA Heft 2/2020) ein und klicken auf »weiter«.

Sie finden Ihre Freischaltnummer nicht mehr? E-Mail: beck-online  (Bitte unter Angabe von Vor- und Nachname sowie der Abonummer auf dem NZA-Adressaufkleber).

Noch kein NZA-Abonnent? Testen Sie jetzt das NZA-Abo kostenlos!

 

NZA-Newsletter

NZA-Newsletter: Das aktuelle Heft im Überblick per E-Mail

 

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NZA-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich zum Erscheinungstermin über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

 


NZA Nachrichten und Podcast

Die NZA-Nachrichten können Sie bequem als RSS-Feed abonnieren und so auf Ihr Mobiltelefon laden oder in einem Feed-Reader lesen (z. B. dem Google Reader). So erhalten Sie stets einen aktuellen Überblick darüber, was es in Gesetzgebung und Rechtsprechung Neues gibt. Schneller kann Recht nicht sein! Die Nachrichten finden Sie auf dieser Seite oder durch Klick auf das RSS-Symbol.

Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.

NZA Nachrichten

Keine Auskunftsansprüche gegen gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien

BAG
Ge­mein­sa­me Ein­rich­tun­gen der Ta­rif­ver­trags­par­tei­en (hier: die Ge­mein­nüt­zi­ge Ur­laubs­kas­se sowie die Zu­satz­ver­sor­gungs­kas­se des Maler- und La­ckier­er­hand­werks) müs­sen Drit­ten, die nicht mit­glied­schaft­lich ver­bun­den sind, laut BAG keine Aus­kunft zu den Kos­ten ihrer Öf­fent­lich­keits­ar­beit im Rah­men ihrer sat­zungs­ge­mä­ßen Auf­ga­ben er­tei­len.

Ein Arbeitgeberverband, ein Betrieb und ein gewerblicher Arbeitnehmer – alle im Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks – begehren von der Urlaubskasse und der Zusatzversorgungskasse Auskünfte zu den Kosten eines Messeauftritts, eines Imagefilms sowie des sogenannten Malerkassenlieds, das anlässlich einer Messe aufgenommen worden war und auf YouTube abrufbar ist. Der Arbeitgeberverband hat bislang noch keinen Tarifvertrag abgeschlossen. Sein erklärtes tarifpolitisches Ziel ist die Abschaffung, jedenfalls aber eine grundlegende Reform der Urlaubskasse und der Zusatzversorgungskasse.

Der Verband, der Betrieb und der Arbeitnehmer werfen den Kassen vor, Beitragsmittel satzungswidrig verwendet zu haben. Sie hätten daher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Dafür müssten sie den Umfang der rechtswidrigen Finanzierungstätigkeiten kennen.

BAG: Sach- und satzungsgemäße Öffentlichkeitsarbeit

Die Klage scheiterte in allen Instanzen. Die kritisierten Handlungen der beiden Kassen verletzten die Kläger schon nicht in ihrem durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Recht auf Koalitionsfreiheit, selbst wenn die Maßnahmen den tragenden Tarifvertragsparteien zuzurechnen wären, so das BAG (Urteil vom 13.03.2024 – 10 AZR 117/23). Insbesondere würden die Rechte des Arbeitgeberverbands als (potentielle) Tarifvertragspartei im Maler- und Lackierergewerbe nicht beeinträchtigt.

Auch unter allen anderen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten seien keine Auskunftsansprüche gegeben. Für das "Malerkassenlied" gelte das schon deshalb, weil es von den Kassen weder beauftragt noch initiiert worden sei. Im Übrigen liege eine sach- und satzungsgemäße Öffentlichkeitsarbeit vor, die zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtungen zähle. Soweit die Auskünfte zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen begehrt würden, fehle es darüber hinaus an einem denkbaren Schaden der Kläger (Urt. v. 13.3.2024 10 AZR 117/23). 

 

Aus der Datenbank beck-online

LAG Hessen, Tarifvertrag, Arbeitnehmer, Beitragspflicht, Schadensersatzanspruch, Auskunftsanspruch, gemeinsame Einrichtung, BeckRS 2023, 43772 (Vorinstanz)

Anzeigen:

NZA Banner
ArbeitsR PLUS Banner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü