CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NZA Jahrestagung 2023

24. NZA-Jahrestagung am 9./10. Oktober 2025 in Frankfurt a. M.

Neue Akzente und zentrale Herausforderungen im Arbeitsrecht

Sie erwartet ein kompaktes Update zur Rechtsprechung des BAG und EuGH – u.a. zu Gewerkschaften, Sonderkündigungsschutz, Diskriminierung, Arbeitszeit und Mindestlohn. Hinzu kommen aktuelle Themen wie etwa Aktuelles AGB-Arbeitsrecht im 25. Jahr, Annahmeverzug und böswilliges Unterlassen von Zwischenerwerb, die BVerfG-„Jahrhundertentscheidung“ zur Tarifautonomie, Betriebsratswahlen 2026, Auskunft und Schadensersatz nach DS-GVO, „Dauerbrenner“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, variable Vergütung und last but not least, Einsatz von KI in der Anwaltskanzlei. Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, lebendige Diskussionen und wertvolle Impulse für Ihre tägliche Arbeit im Arbeitsrecht.

Anmeldung und Programm finden Sie hier.

 

NZADirekt

NZADirekt: Die Datenbank zum NZA-Abonnement in beck-online - Jetzt im Homeoffice kostenlos freischalten!

Mit der Online-Freischaltung für einen Nutzer profitieren Sie sofort + gratis von allen tagesaktuellen Inhalten:

• Online-Archiv der NZA seit 1984,
• Aufsätze und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der NJOZ - Neue Juristische Online-Zeitschrift,
• die in der NZA häufig zitierten Normen.

Unter www.freischaltung.beck.de geben Sie Ihre persönliche Freischaltnummer (Aufdruck auf NZA Heft 2/2020) ein und klicken auf »weiter«.

Sie finden Ihre Freischaltnummer nicht mehr? E-Mail: beck-online  (Bitte unter Angabe von Vor- und Nachname sowie der Abonummer auf dem NZA-Adressaufkleber).

Noch kein NZA-Abonnent? Testen Sie jetzt das NZA-Abo kostenlos!

 

NZA-Newsletter

NZA-Newsletter: Das aktuelle Heft im Überblick per E-Mail

 

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NZA-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich zum Erscheinungstermin über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

 


NZA Nachrichten und Podcast

Die NZA-Nachrichten können Sie bequem als RSS-Feed abonnieren und so auf Ihr Mobiltelefon laden oder in einem Feed-Reader lesen (z. B. dem Google Reader). So erhalten Sie stets einen aktuellen Überblick darüber, was es in Gesetzgebung und Rechtsprechung Neues gibt. Schneller kann Recht nicht sein! Die Nachrichten finden Sie auf dieser Seite oder durch Klick auf das RSS-Symbol.

Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.

NZA Nachrichten

Arbeitnehmer muss Leasingraten für Dienstrad im Krankengeldbezug selbst zahlen

ArbG Aachen
Bleibt ein im Wege der Ent­gelt­um­wand­lung fi­nan­zier­tes Dienst­rad auch wäh­rend einer län­ge­ren Ar­beits­un­fä­hig­keit im Be­sitz des Ar­beit­neh­mers, so­dass er es wei­ter nut­zen kann, muss er die Lea­sing­ra­ten für das Rad in der Zeit des Kran­ken­geld­be­zugs selbst tra­gen. Das hat das ArbG Aa­chen ent­schie­den.

Eine Arbeitgeberin hatte einem Arbeitnehmer im Rahmen des "JobRad-Modells" zwei geleaste Fahrräder zur Nutzung überlassen und ihm die Leasingraten durch Entgeltumwandlung vom monatlichen Bruttoarbeitsentgelt abgezogen. Der Arbeitnehmer erkrankte für längere Zeit und fiel in den Krankengeldbezug. Daher konnte kein Leasingratenabzug erfolgen. Die Arbeitgeberin hielt die ausgefallenen Raten im Wege der Aufrechnung vom Folgelohn ein. Der Arbeitnehmer stellte die Klauseln des Fahrradüberlassungsvertrags grundsätzlich in Frage und zog vor das Arbeitsgericht.

Dieses hielt das Vorgehen der Arbeitgeberin für berechtigt. Die Zahlungspflicht des Arbeitnehmers bestehe auch bei entgeltfreien Beschäftigungszeiten, wie dem Bezug von Krankengeld, fort. Es handele sich um eine individuelle Vertragsgestaltung, die auf der Initiative des Arbeitnehmers beruhe und nicht der AGB-Kontrolle unterliege. Dem Arbeitnehmer, der sich verpflichtet habe, die Nutzung des Fahrrads faktisch aus seinem Einkommen selbst zu finanzieren, bleibe auch im Krankheitsfall die Nutzungsmöglichkeit (Urt. v. 2.9.2023 8 Ca 2199/22). 

 

Aus der Datenbank beck-online

Risse, Das Dienstfahrrad – ein beliebtes Angebot mit Stolperfallen, NJW-Spezial 2022, 626

Tumat, Im Trend: Dienstfahrrad-Leasing, SPA 2018, 17

Anzeigen:

NZA Banner
ArbeitsR PLUS Banner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü