CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NZADirekt

NZADirekt: Die Datenbank zum NZA-Abonnement in beck-online - Jetzt im Homeoffice kostenlos freischalten!

 

Mit der Online-Freischaltung für einen Nutzer profitieren Sie sofort + gratis von allen tagesaktuellen Inhalten:

• Online-Archiv der NZA seit 1984,
• Aufsätze und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der NJOZ - Neue Juristische Online-Zeitschrift,
• die in der NZA häufig zitierten Normen.

Unter www.freischaltung.beck.de geben Sie Ihre persönliche Freischaltnummer (Aufdruck auf NZA Heft 2/2020) ein und klicken auf »weiter«.

Sie finden Ihre Freischaltnummer nicht mehr? E-Mail: beck-online  (Bitte unter Angabe von Vor- und Nachname sowie der Abonummer auf dem NZA-Adressaufkleber).

Noch kein NZA-Abonnent? Testen Sie jetzt das NZA-Abo kostenlos!

 

NZA-Newsletter

NZA-Newsletter: Das aktuelle Heft im Überblick per E-Mail

 

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NZA-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich zum Erscheinungstermin über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

 


NZA Nachrichten und Podcast

Die NZA-Nachrichten können Sie bequem als RSS-Feed abonnieren und so auf Ihr Mobiltelefon laden oder in einem Feed-Reader lesen (z. B. dem Google Reader). So erhalten Sie stets einen aktuellen Überblick darüber, was es in Gesetzgebung und Rechtsprechung Neues gibt. Schneller kann Recht nicht sein! Die Nachrichten finden Sie auf dieser Seite oder durch Klick auf das RSS-Symbol.

Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.

NZA Nachrichten

Sonderregelungen für Kurzarbeitergeldbezug laufen aus

Bundesagentur für Arbeit
Die Son­der­re­ge­lun­gen für den Bezug von Kurz­ar­bei­ter­geld lau­fen am 30.06.2023 aus. Dar­auf hat die Bun­des­agen­tur für Ar­beit hin­ge­wie­sen. Wäh­rend der Co­ro­na-Pan­de­mie habe mit den Son­der­re­ge­lun­gen die Be­schäf­ti­gung von in der Spit­ze sechs Mil­lio­nen Be­schäf­tig­ten ge­si­chert wer­den kön­nen. Ins­ge­samt sei die In­an­spruch­nah­me von Kurz­ar­bei­ter­geld im Ver­gleich der letz­ten drei Jahre al­ler­dings wie­der stark ge­sun­ken.

Vor-Corona-Regelungen gelten ab Juli wieder 

Auch die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld gingen zurück, so die Arbeitsagentur. Die allermeisten Betriebe befänden sich laut Forschungsinstitut der Agentur nicht mehr in einer tiefen Krise wie zu Corona-Zeiten. Ab Juli gölten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie gegolten hätten. Dann müssten wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein, bis Ende Juni sind es 10% in Verbindung mit einem Arbeitsausfall von mehr als 10%. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer könnten nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden. Zudem müssten Betriebe ab Juli zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden könne. Das bedeute, dass Betriebe ab Juli sowohl bei erstmaligem als auch bei weiterhin bestehenden Arbeitsausfällen wieder Minusstunden aufbauen müssten. Sei dies ausgeschöpft, könne für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dafür müsse eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulasse. Der nun auslaufende erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld war vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen worden.

Redaktion beck-aktuell, 21. Jun 2023.

Anzeigen:

NZA Banner
ArbeitsR PLUS Banner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü