CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NZADirekt

NZADirekt: Die Datenbank zum NZA-Abonnement in beck-online - Jetzt im Homeoffice kostenlos freischalten!

 

Mit der Online-Freischaltung für einen Nutzer profitieren Sie sofort + gratis von allen tagesaktuellen Inhalten:

• Online-Archiv der NZA seit 1984,
• Aufsätze und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der NJOZ - Neue Juristische Online-Zeitschrift,
• die in der NZA häufig zitierten Normen.

Unter www.freischaltung.beck.de geben Sie Ihre persönliche Freischaltnummer (Aufdruck auf NZA Heft 2/2020) ein und klicken auf »weiter«.

Sie finden Ihre Freischaltnummer nicht mehr? E-Mail: beck-online  (Bitte unter Angabe von Vor- und Nachname sowie der Abonummer auf dem NZA-Adressaufkleber).

Noch kein NZA-Abonnent? Testen Sie jetzt das NZA-Abo kostenlos!

 

NZA-Newsletter

NZA-Newsletter: Das aktuelle Heft im Überblick per E-Mail

 

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NZA-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich zum Erscheinungstermin über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

 


NZA Nachrichten und Podcast

Die NZA-Nachrichten können Sie bequem als RSS-Feed abonnieren und so auf Ihr Mobiltelefon laden oder in einem Feed-Reader lesen (z. B. dem Google Reader). So erhalten Sie stets einen aktuellen Überblick darüber, was es in Gesetzgebung und Rechtsprechung Neues gibt. Schneller kann Recht nicht sein! Die Nachrichten finden Sie auf dieser Seite oder durch Klick auf das RSS-Symbol.

Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.

NZA Nachrichten

Pläne für besseren Schutz von Arbeitnehmern vor Überwachung

BMAS und BMI
Die Über­wa­chung von Be­schäf­tig­ten und die Ver­ar­bei­tung ihrer per­sön­li­chen Daten soll künf­tig stär­ker re­gle­men­tiert wer­den. Das geht aus einer Liste mit Vor­schlä­gen für einen Ge­setz­ent­wurf zum Be­schäf­tig­ten­da­ten­schutz her­vor, der bis zum Herbst vor­lie­gen soll. Dem­nach sol­len ver­deck­te Über­wa­chungs­maß­nah­men künf­tig nur noch dann er­laubt sein, "wenn es keine an­de­re Mög­lich­keit gibt, den kon­kre­ten Ver­dacht einer Straf­tat im Be­trieb auf­zu­klä­ren".

Beobachtungsfreie Orte und Zeiten geplant

Wie aus dem von Bundesinnen- und Bundesarbeitsministerium gemeinsam erarbeiteten Papier hervorgeht, sollen für die offene Videoüberwachung und für die Ortung von Beschäftigten Bedingungen vorgegeben werden, die sicherstellen, dass es für die Beschäftigten auch Orte und Zeiten gibt, wo sie nicht vom Arbeitgeber beobachtet werden. Aktuell gilt das grundsätzliche Überwachungsverbot lediglich für Räume wie Toiletten und Umkleiden.

Anforderungen an Einverständnis sollen konkretisiert werden

Zwar bedarf die Kameraüberwachung in der Regel des Einverständnisses der Mitarbeiter. Allerdings fällt es Beschäftigten, vor allem wenn sie in der Bewerbungsphase oder neu in einem Unternehmen sind, oft schwer, den Wunsch des Arbeitgebers nach Überwachung oder der Verarbeitung von Daten abzulehnen. Das kann etwa auch die Einwilligung zur Nutzung von Fotos für das Intranet oder die Website der Firma betreffen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesinnenministerin Nancy Faeser überlegen daher, die Anforderungen an die Freiwilligkeit der Einwilligung konkreter zu fassen als bisher.

Genauere Regelung zulässiger Fragen im Bewerbungsgespräch

Genauer geregelt werden soll wohl außerdem, welche Fragen im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt sind und welche Tests im Auswahlverfahren durchgeführt werden dürfen. Völlig offen lässt die Ideensammlung der zwei SPD-Minister dagegen noch, ob es zusätzliche Regelungen zum Schutz privater Daten bei der dienstlichen Nutzung privater Handys und Laptops geben soll. Ob es hierzu noch weiterer Maßgaben bedarf, soll dem Papier zufolge erst noch geprüft werden. Zu den Vorschlägen soll es dem Vernehmen nach noch in diesem Monat Gespräche mit Verbänden, Betriebsräten und anderen relevanten Akteuren geben. Die Grünen hatten bereits 2011 – damals in der Opposition – einen Entwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen" vorgelegt.

Zunehmende Digitalisierung erfordert Beschäftigtendatenschutz

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen einen wirksamen Schutz vor Überwachung und Kontrolle", sagte die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Von der mit dem Vorhaben angestrebten Rechtssicherheit bei der Datennutzung würden letztlich auch die Unternehmen profitieren. Der Beschäftigtendatenschutz sei von früheren Bundesregierungen vernachlässigt worden, obwohl die Arbeitswelt in den vergangenen Jahren immer digitaler geworden sei – vom Bewerbungsverfahren über die Personalverwaltung bis hin zur Arbeitsausübung selbst. "Was viele Vorteile mit sich bringt, kann auch zu gläsernen Beschäftigten führen", warnte die Bundestagsabgeordnete.

Bereits Streitigkeiten zu Mitarbeiterdatenschutz vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte im Februar der Amazon Logistik Winsen GmbH die permanente Datenerfassung bei Mitarbeitertätigkeiten erlaubt. Die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen hatte im Oktober 2020 das ununterbrochene Erheben von Mitarbeiterdaten per Scanner untersagt, dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Das Gericht ließ die Berufung zu.

Redaktion beck-aktuell, 13. Apr 2023 (dpa).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VG Hannover, Verarbeitung der Beschäftigtenleistungsdaten, BeckRS 2023, 4735

Anzeigen:

NZA Banner
ArbeitsR PLUS Banner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü