CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NZADirekt

NZADirekt: Die Datenbank zum NZA-Abonnement in beck-online - Jetzt im Homeoffice kostenlos freischalten!

 

Mit der Online-Freischaltung für einen Nutzer profitieren Sie sofort + gratis von allen tagesaktuellen Inhalten:

• Online-Archiv der NZA seit 1984,
• Aufsätze und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der NJOZ - Neue Juristische Online-Zeitschrift,
• die in der NZA häufig zitierten Normen.

Unter www.freischaltung.beck.de geben Sie Ihre persönliche Freischaltnummer (Aufdruck auf NZA Heft 2/2020) ein und klicken auf »weiter«.

Sie finden Ihre Freischaltnummer nicht mehr? E-Mail: beck-online  (Bitte unter Angabe von Vor- und Nachname sowie der Abonummer auf dem NZA-Adressaufkleber).

Noch kein NZA-Abonnent? Testen Sie jetzt das NZA-Abo kostenlos!

 

NZA-Newsletter

NZA-Newsletter: Das aktuelle Heft im Überblick per E-Mail

 

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NZA-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich zum Erscheinungstermin über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

 


NZA Nachrichten und Podcast

Die NZA-Nachrichten können Sie bequem als RSS-Feed abonnieren und so auf Ihr Mobiltelefon laden oder in einem Feed-Reader lesen (z. B. dem Google Reader). So erhalten Sie stets einen aktuellen Überblick darüber, was es in Gesetzgebung und Rechtsprechung Neues gibt. Schneller kann Recht nicht sein! Die Nachrichten finden Sie auf dieser Seite oder durch Klick auf das RSS-Symbol.

Die von der NZA-Redaktion ausgewählten Beiträge für die Podcasts sollen dem Hörer einen kurzen und informativen Überblick u. a. über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsvorhaben geben. Die Audio-Dateien sind dazu bestimmt, den Rechtsanwender, der ohnehin einen Großteil seiner Arbeitszeit lesend oder schreibend verbringt, auch unterwegs – vielleicht im Zug oder beim Joggen – akustisch „auf dem Laufenden“ zu halten. Die NZA-Podcasts finden Sie unter der Rubrik NZA-Podcast, als RSS-Feed durch Klick auf das RSS-Symbol oder z. B. bei Amazon Music, Apple Podcasts, Audible, iTunes oder Spotify.

NZA Nachrichten

Wir müssen über Grundsätzliches reden

Professor Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg und Professor Dr. Jens M. Schubert, Leuphana Universität Lüneburg

Heft 5/2022

Foto des Autors von NZA-Editorial Heft 5/2022 Dr. Matthias JacobsFoto des Autors von NZA-Editorial Heft 5/2022 Dr. Jens M. Schubert

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen sowie ihrer jeweiligen kollektiven Vertretungen. Dabei spielen seit jeher gesellschaftliche Entwicklungen in Bewertungsfragen und – noch sichtbarer – in gesetzgeberische Maßnahmen hinein. Der gesetzliche Mindestlohn, die Frage, ob es eine unternehmerische Mitbestimmung geben soll, oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind Beispiele, die jeweils mehr als Trends oder Modeerscheinungen waren und sind. Sie werden von einer deutlichen Mehrheit als notwendige Weiterentwicklung des Arbeitsrechts angesehen. Solche Anforderungen dürfen nicht etwa übersehen werden, sondern sind vom Souverän gesetzt. Das gilt umso mehr dann, wenn es um Merkmale eines Menschen geht, die dieser nicht einfach ablegen kann und die deshalb von der Rechtsordnung in besonderer Weise eingeordnet und bewertet werden. Wir sprechen von Menschenrechten, die von der Verfassung, im internationalen Recht und – in ihrer Umsetzung – auch einfach-gesetzlich geschützt sind und ebenso vom Arbeitsrecht jeweils nach neuesten Erkenntnissen geschützt werden müssen. 

Dieses Heft der NZA beschäftigt sich mit solchen Fragen, ausführlich und vertieft. Sehr lesenswerte Beiträge sind entstanden. Die Autorenschaft ist divers, die Themen sind aktuell und auch notwendig zu diskutieren. Im Koalitionsvertrag wird angekündigt, in Art. 3 III GG den Begriff „Rasse“ (endlich) zu ersetzen, um zu verhindern, dass dessen Verwendung als gesetzgeberische Anerkennung missverstanden wird. Gleichzeitig soll ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität in das Grundgesetz aufgenommen werden. Gut so! Das Arbeitsrecht muss nachziehen, auch, um im Einklang mit internationalen Rechtsquellen und deren Merkmalskatalogen zu stehen (zB Art. 21 GRCh). Das Phänomen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und deren Bekämpfung wird mithin zukünftig stärker ein Feld arbeitsrechtlicher Forschung sein. Deshalb ist das vorliegende Heft auch keine einmalige Sache. Die Themen werden zum Kanon der NZA gehören und in eine Diskussion münden, die allerdings Standards erfüllen muss. Das hat die Debatte aus dem letzten Jahr gezeigt (NZA 2021, 233).

Man kann der NZA und dem Verlag C.H.BECK insgesamt abnehmen, dass seit dieser Debatte ernsthaft und kritisch reflektiert worden ist. Das zeigt dieses Heft, das belegt die Umbenennung von Standardwerken. Wir als Mitherausgeber wollen, dass dieser Weg weiter beschritten wird. Natürlich: Denkverbote oder Zensur darf es in der Wissenschaft nicht geben, krude Texte, getarnt als Wissenschaft, aber auch nicht. Das gehört zur Verantwortung von Redaktion, Schriftleitung und der sie unterstützenden Herausgeberschaft. Das nächste Editorial dieser Art darf jedenfalls nicht noch einmal von zwei Männern verfasst werden. 

Download

Anzeigen:

NZA Banner
ArbeitsR PLUS Banner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü