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Rechtswidrig erlangte Daten vor Gericht: Was gibt die DS-GVO vor?

LAG Niedersachsen
Ein Ar­beit­ge­ber will be­wei­sen, dass eine ehe­ma­li­ge Mit­ar­bei­te­rin Fir­men­ei­gen­tum hat mit­ge­hen las­sen und es nun ver­kauft. Dazu ver­schafft er sich Zu­gang zum Ebay-Ac­count der Frau und schaut ein­fach nach. Was Ge­rich­te mit so er­lang­ten Daten an­fan­gen dür­fen, will das LAG Nie­der­sach­sen vom EuGH wis­sen.

Hintergrund ist eine beim LAG anhängige Schadensersatzklage einer Arbeitgeberin (Az.: 8 Sa 688/23). Sie verlangt von einer Ex-Mitarbeiterin rund 46.000 Euro. Die ehemalige Arbeitnehmerin habe unbefugt Gegenstände aus dem privaten Firmeneigentum veräußert und sich am Erlös bereichert. Dies wisse sie, die Arbeitgeberin, weil sie das private Ebay-Konto der Mitarbeiterin eingesehen habe – freilich ohne deren Wissen und Willen. Woher die Arbeitgeberin die Ebay-Benutzerkennung und das zugehörige Passwort kannte, ist zwischen den Parteien streitig.

Klar ist für das LAG, dass auch Gerichte die DS-GVO beachten müssen, wenn sie bei ihrer justiziellen Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeiten. Es will vom EuGH aber wissen, welche der Normen der DS-GVO auf die gerichtliche Datenverarbeitung anwendbar sind und welche Rechtsgrundsätze von den Gerichten zu beachten sind. Die Beantwortung der Frage sei entscheidend, wenn ein Gericht, wie hier das LAG, zu beurteilen habe, ob und unter welchen Voraussetzungen möglicherweise rechtswidrig erlangte Kenntnisse und Beweismittel, die eine Partei in den Rechtsstreit einführt verwertet werden können.

Das LAG will vom EuGH außerdem wissen, ob die Regelungen des deutschen Zivilprozessrechts bestimmt genug sind, also die erforderliche Regelungstiefe aufweisen, um den Anforderungen der DS-GVO zu genügen. Das Verfahren wird vor dem EuGH unter dem Aktenzeichen C-484/24 geführt.

LAG Niedersachsen -

Redaktion beck-aktuell, bw, 18. Juli 2024.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

EuGH, DSGVO – Reichweite der Vorlagepflicht von Dokumenten im Zivilprozess, RIW 2023, 364

EuGH, Zuständigkeitsbeschränkung der Datenschutzbehörde durch "justizielle Tätigkeit", NJW 2022, 2321

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