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Fehlender Berufsabschluss: Nachweis für tatsächliche Fähigkeiten geplant

BMAS
Men­schen ohne for­ma­len Be­rufs­ab­schluss sol­len erst­mals einen An­spruch auf Fest­stel­lung und Be­schei­ni­gung ihrer be­ruf­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen er­hal­ten. Das sieht ein Ge­setz­ent­wurf von Bil­dungs­mi­nis­te­rin Bet­ti­na Stark-Watz­in­ger (FDP) vor, den das Ka­bi­nett be­schlos­sen hat.

Das im Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) vorgesehene neue Verfahren zur Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit richte sich an Personen, die mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben.

Bei erfolgreicher Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf werde der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder festgestellt. Mit dem Verfahren könnten auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden.

Mit weiteren Schritten zur Digitalisierung und Entbürokratisierung der beruflichen Bildung soll nach dem Entwurf die Attraktivität einer dualen Ausbildung gesteigert werden. Dazu gehörten digitale Dokumente und Verfahren wie etwa der digitale Ausbildungsvertrag.

 

 

Aus der Datenbank beck-online

Brand, Die Entwicklung des Arbeitsrechts im Jahr 2023, NJW 2024, 126

Pietsch/Krimmer, Fachkräftesicherung und Arbeitsplatzqualität als Schlüsselfaktoren im Sozial- und Gesundheitswesen – Teil 2, ZAT 2023, 165

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