In einer Videokonferenz mit Bistumsmitarbeitenden nannte er im März 2022 den Klarnamen einer Bistumsangestellten, die wegen Missbrauchs traumatisiert ist. Dafür muss der Trierer Bischof Stephan Ackermann ihr jetzt ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zahlen, wie das ArbG Trier entschied.
Ackermann habe die persönlichen Belange der Frau, die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannt ist, mit der Offenlegung ihres wahren Namens erheblich berührt, sagte Richterin Kathrin Thum am Mittwoch. Das Bistum Trier teilte nach der Entscheidung mit, der Bischof und das Bistum akzeptierten das Urteil. "Bischof Ackermann wird den Geldbetrag zahlen", hieß es in einer Stellungnahme. Der Anwalt der Klägerin sagte: "Wir sind zufrieden. Wir haben ja voll gewonnen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine gütliche Einigung im Vorfeld war gescheitert. Das Gericht hatte für den Termin am Mittwoch das persönliche Erscheinen des Bischofs angeordnet. Dieser hatte aber stattdessen den Juristen des Bistums mit Vollmacht geschickt. "Das ist ein ganz normaler prozessualer Vorgang", sagte der Anwalt des Bischofs, Christoph Legerlotz. Der Anwalt der Klägerin, Oliver Stegmann, bezeichnete das Nicht-Erscheinen des Bischofs als "enttäuschend".
Frau beklagt Retraumatisierung
Die Frau hatte in ihrer Klage angegeben, sie sei durch die Nennung ihres wahren Namens durch Bischof Ackermann retraumatisiert worden. Ackermann hatte sich danach bei der Frau entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die Frau war vor rund 30 Jahren als Gemeindeangestellte von ihrem Pfarrer jahrelang sexuell ausgebeutet worden. Als sie schwanger wurde, hatten sie Geistliche zur Abtreibung gedrängt.
zu ArbG Trier, Urteil vom 06.09.2023
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Vatikan schafft "päpstliches Geheimnis" bei Missbrauch ab, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.12.2019, becklink 2015055