Nach monatelangem Tauziehen hat der Bundestag ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet. Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen durch das beschlossene Maßnahmenpaket vor Entlassung und Repressalien bewahrt werden. Zudem müssen spezielle Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder Umweltschutzverstößen entgegennehmen.
Bund und Länder finden Kompromiss
Kurz vor Weihnachten hatte der Bundestag schon einmal ein solches Gesetz beschlossen, doch damals stoppte der Bundesrat das Vorhaben, weil die unionsregierten Länder eine übermäßige finanzielle Belastung von kleineren Unternehmen befürchteten. Deshalb war im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss erarbeitet worden, der nun vom Bundestag gebilligt wurde. Die noch notwendige Zustimmung des Bundesrats am 12.05.2023 gilt ebenfalls als sicher.
Verzicht auf Pflicht zu anonymen Meldekanälen
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sprach von "einem guten, einem wichtigen, aber auch einem notwendigen Kompromiss". Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, im Vermittlungsausschuss seien Elemente entfernt worden, die mehr Aufwand und Kosten für die Unternehmen bedeutet hätten, ohne Hinweisgebern einen Mehrwert zu bringen. Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass sich Whistleblower bevorzugt an interne Meldestellen wenden müssen. Beschnitten wurden zudem die Möglichkeiten für anonyme Meldungen. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Weil sich Deutschland dabei zu viel Zeit gelassen hatte, läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik.
Aus der Datenbank beck-online
Keilich/von Lieres und Wilkau: Whistleblowerschutz – Ausblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz und dessen praktische Umsetzung, SPA 2023, 65