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Bundestag billigt Kompromiss beim Whistleblower-Schutz

Bundestag
Nach mo­na­te­lan­gem Tau­zie­hen hat der Bun­des­tag ein Ge­setz zum Schutz von Whist­le­blowern ver­ab­schie­det. Hin­weis­ge­ber, die Miss­stän­de in Be­hör­den und Un­ter­neh­men auf­de­cken, sol­len durch das be­schlos­se­ne Maß­nah­men­pa­ket vor Ent­las­sung und Re­pres­sa­li­en be­wahrt wer­den. Zudem müs­sen spe­zi­el­le An­lauf­stel­len ge­schaf­fen wer­den, die Mel­dun­gen zu Be­trü­ge­rei­en, Kor­rup­ti­on oder Um­welt­schutz­ver­stö­ßen ent­ge­gen­neh­men.

Bund und Länder finden Kompromiss

Kurz vor Weihnachten hatte der Bundestag schon einmal ein solches Gesetz beschlossen, doch damals stoppte der Bundesrat das Vorhaben, weil die unionsregierten Länder eine übermäßige finanzielle Belastung von kleineren Unternehmen befürchteten. Deshalb war im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss erarbeitet worden, der nun vom Bundestag gebilligt wurde. Die noch notwendige Zustimmung des Bundesrats am 12.05.2023 gilt ebenfalls als sicher.

Verzicht auf Pflicht zu anonymen Meldekanälen

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sprach von "einem guten, einem wichtigen, aber auch einem notwendigen Kompromiss". Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, im Vermittlungsausschuss seien Elemente entfernt worden, die mehr Aufwand und Kosten für die Unternehmen bedeutet hätten, ohne Hinweisgebern einen Mehrwert zu bringen. Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass sich Whistleblower bevorzugt an interne Meldestellen wenden müssen. Beschnitten wurden zudem die Möglichkeiten für anonyme Meldungen. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Weil sich Deutschland dabei zu viel Zeit gelassen hatte, läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik.

 

Aus der Datenbank beck-online

Keilich/von Lieres und Wilkau: Whistleblowerschutz – Ausblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz und dessen praktische Umsetzung, SPA 2023, 65

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