Seit heute sind Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht mit ihren Pressemitteilungen auch im Social-Media-Netzwerk Mastodon zu finden. Dies geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes hervor, die das BAG veröffentlicht hat.
Accounts werden unter Mastodon-Instanz des Datenschutzbundesbeauftragten betrieben
Laut Mitteilung veröffentlichen die obersten Gerichtshöfe des Bundes künftig zusätzlich zu den bisherigen Verbreitungswegen alle von ihnen herausgegebenen Pressemitteilungen auch auf ihren jeweiligen Mastodon-Accounts. Diese Accounts würden unter der Mastodon-Instanz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit betrieben. Das BAG ist danach unter "https://social.bund.de/@bundesarbeitsgericht" abrufbar, der BGH unter "https://social.bund.de/@BGH_Bund", das BVerwG unter "https://social.bund.de/@bverwg_de", der BFH unter "https://social.bund.de/@bundesfinanzhof" und das BSG unter "https://social.bund.de/@bundessozialgericht".