Professor Dr. Martin Henssler, Köln
Heft 13/2025

Am 13. 7. 2025 feiert Peter Hanau seinen 90. Geburtstag. Für die große Schar der Freunde, Schüler, Weggefährten und Kollegen verbindet sich mit diesem Tag die Herzensangelegenheit, dem Jubilar Glück, Freude und Gesundheit zu wünschen.
Die zahlreichen Laudationes zum 65., 70. und 80. Geburtstag, die in dieser und anderen Zeitschriften erschienen sind, haben schon häufig die Verdienste von Peter Hanau nachgezeichnet. Dieses Editorial bietet dem Verfasser eine willkommene Gelegenheit, einige ausgewählte Seiten der bemerkenswerten Persönlichkeit von Peter Hanau ins Licht zu stellen. Da sind seine Verdienste als begnadeter Hochschullehrer, der mit spontanem Humor Generationen von Studentinnen und Studenten, Mitarbeitern und Doktoranden für das Arbeitsrecht begeisterte. Legendär seine Gedichte, mit denen er seine Hörer abwechslungsreich durch den Lernstoff führte, seine einprägsamen Fälle, ergänzt durch das ganz unverwechselbare Lehrbuch, das er gemeinsam mit Klaus Adomeit verfasste.
Und da ist seine Rolle als in die Zukunft denkender Ideengeber: Immer wieder hat Peter Hanau visionär Neuerungen angestoßen, sei es in der Ausbildung, so hat er schon 1979 in seine Vorlesung Arbeitsrecht eine ganze Fernsehstudienreihe des WDR integriert, sei es im Arbeitsrecht oder in der Universitäts- und Wissenschaftspolitik. Als Rektor der Universität zu Köln hat er die Gründung des ersten Instituts für Anwaltsrecht in Deutschland angestoßen und durch ein persönliches Opfer, das seinesgleichen sucht, dessen Einrichtung in Köln erst ermöglicht. Er verzichtete nämlich auf eine seiner beiden Assistentenstellen, um den damit verbundenen Lehrstuhl, der sonst keine Ausstattung gehabt hätte, zu realisieren. Der Verfasser dieser Zeilen war seinerzeit der Begünstigte dieser weitsichtigen Geste, und Köln kann sich heute, dem Jubilar sei Dank, mit Fug und Recht als Zentrum der Anwaltsausbildung und -forschung bezeichnen.
Der ungewöhnlich große Einfluss, den Peter Hanau weit über Köln hinaus entfaltet hat, ist einer weiteren hervorstechenden Eigenschaft geschuldet: Er ist der Meister des Ausgleichs, dem Einseitigkeit und Polemik ebenso fremd sind wie die kritiklose Duldung erkannter Missstände. Seinem Naturell entspricht die Rolle des souveränen, über dem Klein-Klein der Streitigkeiten stehenden Wissenschaftlers, der auch in schwierigen Situationen eine von mir stets besonders bewunderte Gelassenheit ausstrahlte. Galt es in verfahrenen Gremiensituationen einen Ausweg zu finden, richteten sich die Blicke der anderen zwangsläufig erwartungsvoll auf ihn. Nur er als Souverän des Arbeitsrechts konnte es sich auch erlauben, wie einst auf dem Hannoveraner Juristentag, in einen Raum voller Juristen aller Professionen zu rufen: „Liebe Freunde von der Gewerkschaft, lasst doch mal diesen Unsinn“, um dabei verbreitete Heiterkeit im Saal zu ernten, aber keinen Protest der Gewerkschaftsvertreter.
Wer Peter Hanau näher kennt, weiß, dass er zudem ein sehr fürsorglicher Ehemann, Familienvater und Großvater ist, dem jede Art von Wichtigtuerei und Großmannssucht zuwider ist, wie eine kleine Anekdote verdeutlicht. Kurz nach meinem Start in Köln nahm er mich als jungen Hochschullehrer in seinem damaligen Auto mit, das war ein senffarbener, rostiger VW Jetta, also so ein Auto, das selbst in seinen besten Tagen nie gut ausgesehen, diese Tage aber auch schon lange hinter sich hatte. Als Reaktion auf meinen wohl ungläubig-erstaunten Blick sagte er zu mir augenzwinkernd: Als Professor braucht man keine Statussymbole, man hat doch seinen Titel. Ich habe es auch als sehr berechtigte Mahnung empfunden. Denn Peter Hanau war für mich und, wie ich weiß, auch für andere ein Vorbild. Die Autoren dieses Festhefts und das Team der NZA wünschen ihm sehr herzlich noch viele glückliche Jahre.
