Rechtsanwalt Professor Dr. Achim Schunder, Frankfurt a. M.
Heft 6/2025

Es ist ruhig geworden um den Doyen des Arbeitsrechts, Jobst-Hubertus Bauer. Seine Vita mutet ein wenig märchenhaft an, getreu dem Motto: Es war einmal ein kleiner Junge, geboren in Gera, zum Teil aufgewachsen in Bad Wildungen und Studium in Freiburg, der sich aufmachte, das Arbeitsrecht zu erobern. Er promovierte mit einer zivilprozessualen Arbeit und schloss sich in den siebziger Jahren der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz an. Nach Anfängen im sogenannten grünen Bereich, Kartell- und Wettbewerbsrecht, erspähte er das bis dato vernachlässigte Arbeitsrecht für sich als ein Rechtsgebiet, das nicht nur wirtschaftlich lukrativ war, sondern wegen der polarisierenden Materie dringend anwaltlicher Beratung bedurfte.
Schnell machte er sich einen Namen als versierter Arbeitgebervertreter. So vertrat Jobst-Hubertus Bauer Unternehmen und deren Vorstände sowohl im Individual- als auch kollektiven Arbeitsrecht. Indes, und dies zeichnet den Jubilar aus, berücksichtigte er bei aller Interessenwahrnehmung für die Arbeitgeberseite auch die Bedürfnisse und Sorgen der anderen Seite. Er bewahrte also stets, und dies macht ihn als Sympathieträger sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer aus, die Bodenhaftung. Dank seines Engagements wurde Gleiss Lutz mit dem expandierenden Arbeitsrecht zu einer führenden Wirtschaftskanzlei gerade in diesem Bereich. Viele heute gestandene Anwältinnen und Anwälte haben die harte Schule von Jobst-Hubertus Bauer durchlaufen und zählen sowohl bei Gleiss Lutz als auch in anderen Kanzleien zu führenden Arbeitsrechtlern der Republik.
Der Jubilar bemerkte in der Blüte seiner Schaffenskraft, dass seine Arbeitsrechtspartner vielfach Vorlesungen an Universitäten hielten und dann zum Honorarprofessor ernannt wurden. Leicht genervt reagierte er damals mitunter gegenüber Mandanten darauf, wie er selbst bekundete, mit den Worten: „Wollen Sie einen richtigen Anwalt oder etwa einen wissenschaftlichen Professor?“ Doch geraume Zeit später begann auch er sich an der Universität Tübingen mit Vorlesungen im Arbeitsrecht zu engagieren. Allein seine literarische „Omnipräsenz“ führte nämlich nicht zur Verleihung des dann doch „ersehnten Professorentitels“, er musste jetzt seine rhetorischen Fähigkeiten auch im universitären Betrieb unter Beweis stellen, ein Leichtes für den Jubilar. Just zum 65. Geburtstag wurde Jobst-Hubertus Bauer in den Kreis der Honorarprofessoren aufgenommen, er wurde am Tübinger Lehrstuhl von Professor Dr. Hermann Reichold zum Honorarprofessor ernannt.
Sein 75. Geburtstag sollte mit einem Symposium im Frankfurter Hof in Frankfurt würdig begangen werden, jedoch machte Corona dieses Fest leider zunichte. Die NZA, der er als Herausgeber seit 1984 bis heute aufs engste literarisch verbunden ist, hat ihm daher in einem Kompendium alle seine Beiträge, die er bis zum Jahr 2018 in dieser Zeitschrift verfasst hat, es sind knapp 100, sozusagen als NZA-Festschrift überreicht.
Nun ist der junggebliebene Jobst-Hubertus Bauer 80 Jahre alt geworden und die Kolleginnen und Kollegen „seiner Kanzlei“ haben für ihn zur Feder gegriffen und ihm dieses Heft als Geburtstagsgeschenk gewidmet. Die gesamte Arbeitsrechtsfamilie, allem voran die „Gleissianer“ und die NZA gratulieren dir, lieber Jobst, nachträglich zu deinem Ehrentag aufs Herzlichste und wünschen dir für das neue Lebensjahrzehnt beste Gesundheit und noch viele schöne Jahre im Kreis deiner Familie.
In Verbundenheit Achim Schunder
